Praxis der Gewerbeabfallverordnung
- Gebührenmodelle. Kommunale Strategien. Â
- Pflichtrestmülltonne. Trennpflichten.
- Vollzugshinweise der LAGA M34.
Teilnehmer
Das Seminar richtet sich an leitende Angestellte aus den Bereichen Abfallwirtschaft, Vertrieb, neue Geschäftsfelder, Betriebswirtschaft, Kundenbetreuung und Öffentlichkeitsarbeit.
Nutzen
Die Gewerbeabfallverordnung soll insbesondere die 5-stufige Abfallhierarchie umsetzen und das Recycling stärken. Die Trennpflichten wurden um Altholz und Textilien erweitert und die Vorbehandlung hat Vorrang vor der energetischen Verwertung. Besondere Praxisrelevanz haben die umfangreichen Dokumentationspflichten für die gewerblichen Abfallerzeuger und für die Entsorgungswirtschaft. Die Gewerbeabfallverordnung ist unverzichtbares Handwerkszeug für jeden kommunalen Entsorgungsbetrieb. Die kommunale Abfallwirtschaftssatzung muss auf ihre Vereinbarkeit mit der GewAbfV hin überprüft und die Ansprache der Gewerbekunden muss auf die Neuregelungen ausgerichtet werden.
In diesem Seminar erläutern erfahrene Experten, wie die GewAbfV erfolgreich in der kommunalen Entsorgungspraxis umgesetzt werden kann. Auf potenzielle Konfliktfelder wird ebenso eingegangen wie auf die Chancen für die Entwicklung neuer Geschäftsfelder.
Stimmen aus den letzten Seminaren:
Anke Nitsche (Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen): „Es freut mich immer, dass Sie ausgewiesene Experten und Praktiker für Ihre Fortbildungen gewinnen können. Dieses Mal haben mir insbesondere die Vorträge von Herrn Dr. Thärichen gefallen, da sie mir für die tägliche Praxis einen schnellen, aber dennoch detaillierten Überblick über die Handhabung der (alten und neuen) GewAbfV verschafft haben.“
Jannes Prinz (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte): „Das Online-Seminar hat mir insgesamt gut gefallen und war sehr informativ und aufschlussreich. Es hat die Hintergründe und Ziele der novellierten Gewerbeabfallverordnung detailliert dargestellt und aufgezeigt, wie die Abfälle aus Gewerbebetrieben in Abfälle zur Beseitigung (Überlassungspflicht an örE) und Abfälle zur Verwertung (separate Entsorgung) zu differenzieren sind. Auch wurde aufgezeigt, wann es sich um Abfälle aus privaten Haushalten handelt und in welchen Fällen die Gewerbeabfallverordnung keine Anwendung findet. Gefallen haben mir die Fallbeispiele (u. a. anhand der Stadt Bielefeld), die die praktische behördliche Umsetzung der Verordnung veranschaulicht haben. Ich bedanke mich auf diesem Wege für das Seminar und würde dieses auf jeden Fall weiterempfehlen."
Sven Meyer (Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH Bassum): "Die in der aktuellen Fassung der Gewerbeabfallverordnung verankerte Abgrenzung der Entsorgungszuständigkeiten, die Überlassungspflichten und die Definition des Begriffes „Abfall aus privaten Haushaltungen“ wurde in dem Beitrag von Herrn Thärichen gut und verständlich herausgearbeitet. Insbesondere einige seiner genannten Fallbeispiele aus der Rechtsprechung machten es anschaulich und können in meinen Gesprächen/ Diskussionen mit Gewerbekunden hilfreich sein."
Für das Online-Seminar stellen wir eine technische Umgebung bereit, in der sich alle Personen zumindest hören und abhängig von der Verfügbarkeit einer Webcam auch sehen können. Das komplette Seminar findet im Internet statt.
Referenten
Sophie Müller, Abschnittsleiterin der Bereiche Kundenservice, Abfallberatung und Vertrieb, Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld
Programm
9:00 Dr. Holger Thärichen: Die Erzeugerpflichten nach der GewAbfV
Anwendungsbereich der GewAbfV. Abgrenzung Haushaltsabfall – Gewerbeabfall. Getrennthaltungspflichten und Ausnahmen. Anforderungen an Verwertungsgemische. Besonderheiten bei Krankenhausabfällen. Änderungen durch die Novellierung. LAGA M34.
10:30 Kaffeepause
10:45 Dr. Holger Thärichen: Die Pflichtrestmülltonne
Paragraph 7 Abs. 2 als gesetzliche Beweislastverteilungsregel. Anforderungen an den Verwertungsnachweis und Verhältnis zu den Dokumentationspflichten. Darstellung der einschlägigen Rechtsprechung. Gebührenrechtliche Aspekte.
12:15 Mittagspause
13:15 Kathrin Heuer: Umsetzung der Pflichtrestmülltonne
Definition des angemessenen Nutzungsumfangs. Einwohnergleichwerte. Umsetzung in der kommunalen Abfallsatzung. Erläuterung von Berechnungsbeispielen.
14:30 Kaffeepause
14:45 Sophie Müller: Fallbeispiel Stadt Bielefeld
Satzungsregelungen und Einwohnergleichwerte. Standardvorgehen mit Anschreiben und Veranlagung der Gewerbebetriebe. Datenermittlung. Umgang mit Reduzierungsanträgen und Kündigungen. Fälle aus der Praxis. Unterstützung von Gewerbekunden hinsichtlich Dokumentationspflicht.
Ende
Termine und Orte
10.10.2024 | 09:00 - 16:00 Onlineveranstaltung Termin in Outlook merken!
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