Betrieb gewerblicher Art (BgA) und umsatzsteuerliches Unternehmen
- Steuerliche Besonderheiten in der Kommunalwirtschaft.
- Ertragsteuern, Umsatzsteuern, Bilanzierung.
- Kommunale Zusammenarbeit.
- Besonderheiten Vorsteuerabzug.
Teilnehmer
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus den kaufmännischen Bereichen von kommunalen Betrieben.
Nutzen
Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind nur mit ihren Betrieben gewerblicher Art (BgA) unbeschränkt ertragssteuerpflichtig. Die umsatzsteuerliche Sphäre weicht ab 2025 hiervon ab (§ 2b UStG). Ob die Tätigkeit ertragsteuerlich oder umsatzsteuerlich relevant ist, bestimmt sich ausschließlich nach steuerlichen Kriterien. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger üben mit der Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen zwar eine hoheitliche Tätigkeit aus. Darüber hinaus sind sie regelmäßig wirtschaftlich bei Tätigkeiten z.B. im Rahmen der Verpackungsverordnung, Abfallberatung oder im Containerdienst tätig. Dieses stellt die Praxis vor erhebliche Probleme. So ist es z.B. oftmals unklar, was steuerlich relevant ist, wie die Gewinnermittlung erfolgen kann, wie die Wirtschaftsgüter zuzuordnen sind und wie die korrekte Vorsteuererfassung in der Praxis erfolgen kann.
In diesem praxisorientierten Workshop geht der Dozent neben den Grundlagen insbesondere auf die wesentlichen Praxisprobleme und Risikoquellen ein. In diesem Workshop ist dabei auch ausführlich Raum für konkrete Fragen und Praxisprobleme aus dem Teilnehmerkreis eingeplant.
Stimmen aus den letzten Seminaren:
Sören Grünsfelder (Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg): „Das Seminar hat mir sehr gut gefallen.“
Martin Jürgens (Stadt Wilhelmshaven): „Positiv fiel auf, dass die Themen ausführlich behandelt wurden und die Themengliederung auch sinnvoll gestaltet wurde. Zudem war genug Zeit für Rückfragen und deren Beantwortung. Es wurde auch aktiv nach Rückfragen gefragt. So soll es sein. Fazit: Empfehlenswert.“
Jana Schindler (Kommunaler Immobilien Service (KIS)): „Mir hat das Seminar sehr gut gefallen. Ich habe praktische Anregungen und gute Tipps bekommen. Das Online-Seminar stand dem Vorort Seminar in nichts nach. Ich würde das Seminar auf jeden Fall weiterempfehlen.“
Stefan Schmedemann (Entsorgungsbetriebe Lübeck): „Der Referent hat sich sehr kompetent und mit vielen Praxisbeispielen dem komplexen und trockenen Thema genähert. Gerade bei einem Tagesseminar zum Thema Steuerrecht stellt es sicherlich für die Referenten eine enorme Herausforderung dar, die Konzentration der Teilnehmenden hoch zu halten. Das ist in diesem Seminar Herrn Hunfeld sehr gut gelungen. Ein Erfolgsrezept ist aus meiner Sicht der kleine Teilnehmerkreis, der ein sehr konzentriertes Teilnehmen ermöglicht. Der einzige Wehrmutstropfen ist aus meiner Meinung, dass der persönliche Austausch in einem Onlineseminar zu kurz kommt und hier auch zu kurz gekommen ist. Das ist im Rahmen einer Präsenzveranstaltung erfahrungsgemäß ganz anders, da Teilnehmende und Referenten mehr miteinander agieren können.“
Für das Online-Seminar stellen wir eine technische Umgebung bereit, in der sich alle Personen zumindest hören und abhängig von der Verfügbarkeit einer Webcam auch sehen können. Das komplette Seminar findet im Internet statt.
Referenten
Programm
Ertragsteuern
- Unabhängigkeit des BgA von organisatorischen Strukturen.Â
- Kriterien der Annahme eines
- Betriebs gewerblicher Art.Â
- Tätigkeitsbezogenheit: ein Eigenbetrieb - unzählige BgA.Â
- Abgrenzung zum Hoheitsbetrieb und zur Vermögensverwaltung.
Praxisprobleme bei BgA in der Entsorgungswirtschaft
- Umfang des Betriebsvermögens.Â
- Zuordnung von gemischtgenutzten Wirtschaftsgütern.Â
- BgA-Einkunftsermittlung bei überwiegend hoheitlicher Nutzung der Wirtschaftsgüter.Â
- Zuordnung der Personalkosten zu den verschiedenen Bereichen.Â
- Erfassung in separaten Kostenstellen.Â
- Praxisvorgehen zur Erzielung eines korrekten Vorsteuerabzuges.
Abgrenzungsprobleme Hoheitsbereich/BgA
- Erfahrungen aus der Betriebsprüfung in der Branche.
Umsatzsteuer
- § 2b UStG.Â
- Neue Abgrenzung zwischen steuerpflichtiger und nicht steuerbarer Tätigkeit.Â
- Folgen für die interkommunale Zusammenarbeit.Â
- Handlungsempfehlungen für die Praxis.Â
- Kostenteilungsgemeinschaft als Alternative.Â
- Auswirkungen auf den Vorsteuerabzug.
Termine und Orte
25.03.2025 | 09:00 - 17:00 Onlineveranstaltung Termin in Outlook merken!Jetzt anmelden und den Early Bird Rabatt sichern
400 € zzgl. MwSt. (320 € Early Bird Gebühr bis 25.12.2024)
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