Sie tragen vielfach Uniformen und verfügen oftmals über Amtsbefugnisse. In immer mehr Städten sind kommunale Beschäftigte im Stadtgebiet unterwegs, um für mehr Sauberkeit sorgen und um sich auf die Spur von Müllsündern zu begeben. Dies erreichen sie über eine direkte Bürgeransprache, Beratung, mitunter aber über auch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens. Die Tatbestände beginnen beim Wegwerfen von Zigarettenkippen und enden beim illegalen Ablagern von Abfällen bisweilen durchaus mit krimineller Energie.
Die Waste-Watcher und Abfallstreifen verfügen von Stadt zu Stadt über unterschiedliche Befugnisse. Oft sind ihnen Befugnisse des Ordnungsdienstes übertragen, damit sie die Personalien von Müllsündern aufnehmen und unerlaubtes Entsorgen von Müll im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren ahnden dürfen. In einigen Städten sind sie auch mit der Kontrolle der Anleinpflicht für Hunde beauftragt. In jedem Fall benötigt das Personal in diesem Bereich eine Dreifachqualifikation aus
In unserem Kompakt-Lehrgang vermitteln die Dozenten ein Grundgerüst dieser Kompetenzen. Je nach Zusammensetzung der Gruppe können sie die Schwerpunkte inhaltlich und in der zeitlichen Abfolge anpassen.
Hannah Scholz, Rechtsanwältin, Schwerpunkte kommunales Wirtschaftsrecht, Abfallrecht und Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG), Kanzlei für Kommunalwirtschaft, Gruneberg Rechtsanwälte (Köln)
Dr. Anke Wilden-Beck, Rechtsanwältin, Schwerpunkte Recht der Abfallwirtschaft, Verpackungsrecht aus kommunaler Sicht sowie Kommunalwirtschafts- und Kommunalverfassungsrecht, Kanzlei für Kommunalwirtschaft, Gruneberg Rechtsanwälte (Köln)
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