Kategorie: Strassenreinigung
Einwegkunststofffonds
Unterstützung für kommunale Reinigungs- und Sensibilisierungsleistungen.
Registrierung, Leistungsmeldungen und Abrechnung.
Was müssen Kommunen beachten?
Teilnehmer
Die Konferenz richtet sich an Personen aus der Geschäftsführung, Werk- oder Amtsleitung sowie an Führungskräfte aus der Stadtsauberkeit oder kaufmännischen Verwaltung.
Nutzen
Der Einwegkunststofffonds nimmt die Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte finanziell in die Pflicht. Sie müssen sich künftig an den Kosten des Littering, der Behandlung der Abfallprodukte und an Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit beteiligen. Das Einwegkunststofffondsgesetz soll zum 01.01.2023 in Kraft treten. Die Konferenz gibt einen Überblick über den Stand des Gesetzgebungs-verfahrens, den Inhalt des Einwegkunsststofffondsgesetzes und des Entwurfes der Verordnung. Die Vortragenden erläutern die zentralen Regelungen des Einwegkunststofffondsgesetzes, die Verwaltung durch das Umweltbundesamt und die Grundzüge der Finanzierung. Anspruchsberechtigte wie örE, Gemeinden als Reinigungspflichtige oder Zweckverbände erhalten erste Antworten zur Registrierung, zu den Leistungsmeldungen und zur Abrechnung. Die Konferenz legt einen Schwerpunkt auf die sich für die Kommunen ergebenden Ansprüche und gibt Tipps, wie die sich für die Bereiche Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Grünflächenpflege neu ergebenden Aufgaben bewältigt werden können.
Für das Online-Seminar stellen wir eine technische Umgebung bereit, in der sich alle Personen zumindest hören und abhängig von der Verfügbarkeit einer Webcam auch sehen können. Das komplette Seminar findet im Internet statt.
Referenten
Diana Grube, Sachbearbeiterin Vollzug Verpackungsgesetz, Umweltbundesamt (Dessau-Roßlau)
Katrin Jänicke, Rechtsanwältin und Partnerin, Gaßner, Groth, Siederer und Coll. (Berlin)
Isabella Lemperle, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUV) (Bonn)
Rüdiger Reuter, Prokurist, INFA Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur- Management GmbH (Ahlen)
Dr. Holger Thärichen, Geschäftsführer, Verband kommunaler Unternehmen e.V. Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit VKS (Berlin)
Dr. Frank Wenzel, Rechtsanwalt und Partner, Fachanwalt für Vergaberecht, Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (Berlin)
Ric Wiesner, Sachbearbeiter Vollzug Verpackungsgesetz, Umweltbundesamt (Dessau-Roßlau)
Programm
I. Lemperle: Aktueller Stand zum Einwegkunststofffonds
- Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens.
- Festlegung der Auszahlungskriterien und Abgabehöhe durch Rechtsverordnung.
- Ausblick.
D. Grube; R. Wiesner: Organisation und Umsetzung
- Verwaltung des Einwegkunststofffonds durch das UBA.
- Register der Hersteller und Abgabepflicht.
- Register der Anspruchsberechtigten.
Dr. H. Thärichen: Der Einwegkunststofffonds aus Sicht der kommunalen Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebe
- Daten und Fakten zum Littering.
- Überblick über den Entwurf des Einwegkunststofffondsgesetzes.
- Unterstützung für kommunale Reinigungs-, Entsorgungs- und Sensibilisierungsleistungen sowie kommunale Vorschläge zur weiteren Ausgestaltung.
K. Jänicke: Ausgewählte Fragen zum Gesetz
- Ausgewählte Regelungen des Entwurfes des Einwegkunststofffondsgesetzes.
- Wer ist zuständig? Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Straßenreinigung und Grünflächenpflege Unterschiede in den Bundesländern.
- Überlegungen zum Kommunalabgabenrecht, zu weiteren finanziellen Auswirkungen und zur kommunalen Zusammenarbeit.
R. Reuter: Ausgestaltung des Kosten- und Mittelauskehrmodells
- Überlegungen zur finanziellen Ausgestaltung.
- Berechnung der Abgabe und der auszuzahlenden Fondsmittel.
- Verordnung und Punktesystem.
Dr. F. Wenzel: Ansprüche, Rechte und Pflichten des örE und anderer juristischer Personen öffentlichen Rechts
- Anspruchsberechtigung.
- Leistungsbescheid.
- Rechtsschutz.