Kategorie: Managementsysteme

Auffrischen der Fachkunde gemäß § 9 EfbV, § 9 AbfBeauftrV und § 5 AbfAEV

Neues zum Kreislaufwirtschaftsgesetz und neue Verordnungen.
Neue Anforderungen an EfbV-Betriebe.
Verantwortlichkeiten und Haftung.
Aktuelle Rechtsprechung.

Teilnehmer

Der Lehrgang richtet sich an das Leitungspersonal, an Führungskräfte und beaufsichtigende Personen von Entsorgungsbetrieben oder Transportunternehmen. Die Teilnehmeranzahl beträgt maximal 25 Personen. Bitte senden Sie uns mit der Anmeldung einen Nachweis über die Teilnahme an dem Grundlehrgang.

Nutzen

Gemäß der Verordnung für Entsorgungsfachbetriebe (§9), der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (§9) oder der Verordnung über das Anzeige- und Erlaubnisverfahren für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen (§ 5) haben sich die mit der Leitung und Beaufsichtigung des Betriebs betrauten Personen zum Erhalt ihrer Fachkunde mindestens alle zwei Jahre fortzubilden. Für die Beförderungserlaubnis ist die Wiederholung alle drei Jahre erforderlich.
 
Der Lehrgang vermittelt in kompakter Form rechtliche Neuerungen für Entsorgungsfachbetriebe. Es bleibt genügend Zeit, die Inhalte zu diskutieren und auf konkrete Situationen gedanklich zu übertragen. Das Lehrgangskonzept legt somit auf den aktiven Austausch von Erfahrungen besonderen Wert. Der Lehrgang ist zugelassen von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin unter dem Zeichen IB223/5942/3.1.1-78.
 
Für das Online-Seminar stellen wir eine technische Umgebung bereit, in der sich alle Personen zumindest hören und abhängig von der Verfügbarkeit einer Webcam auch sehen können. Das komplette Seminar findet im Internet statt. Die Seminarunterlagen werden den Teilnehmern vor dem Webinar per Mail übersandt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Nur so ist ein nutzbringender Erfahrungsaustausch möglich. Die Reihenfolge beim Eingang der Anmeldungen ist maßgeblich.

Referenten

Dr.-Ing. Imke Schneider, Umweltgutachterin (Hamburg)

Programm

Aktuelle Entwicklungen in Europa
EU-Kreislaufwirtschaftspaket. Einweg-Kunststoffprodukte-Richtlinie. Europäischer Grüner Deal. Neuer Aktionsplan Kreislaufwirtschaft. EU-Plastik-Steuer. Einstufung von Titandioxid als kanzerogen. Review Abfallverbringungsverordnung.
Aktuelles zum Kreislaufwirtschaftsgesetz
Abfallbegriff. Nebenprodukte. Abfallhierarchie. Gefährliche und ungefährliche Abfälle. Verwertungsquoten. Getrennthaltungspflichten. Reichweite der Grundpflichten. Verantwortlichkeiten von Erzeugern und Besitzern. Ende der Abfalleigenschaft.
Umsetzung des EU-Kreislaufwirtschaftspakets in Deutschland
Neue Begriffsbestimmungen. Neue Quoten. Neue Quotenberechnung. Neue Maßnahmen. Pflichten für die Ausschreibung öffentlicher Auftraggeber.
Weitere aktuelle Entwicklungen
Abfallverzeichnisverordnung. EWK-Verbotsverordnung, EWK-Kennzeichnungsverordnung, Verpackungsgesetz. Batteriegesetz. Deponieverordnung. Bioabfallverordnung.
 
Gewerbeabfallverordnung GewAbfV
Anwendungsbereich. Gewerbliche Siedlungsabfälle und Bau- und Abbruchabfälle. Getrennthaltung. Vorbehandlung. Dokumentation. LAGA M 34. Praxisbeispiele. Ermittlung der Quoten innerhalb der Kaskade.
Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräte
ElektroG. Sammelgruppen. Annahme am Sortiertisch. Änderung des Batteriegesetzes BattG.
Gefährliche Abfälle
Anforderungen an die Nachweisführung von gefährlichen Abfällen, Abgrenzung zu Gefahrstoffen und Gefahrgütern. Vorabkontrolle. Verbleibkontrolle. Fernsignatur. Sammelentsorgungsnachweis.
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwSV
Wesentliche Pflichten. Einstufung von Stoffen. Praxisbeispiele.
Betriebsbeauftragte für Abfall
Rechtliche Neuerungen und Praxisbeispiele. Erfahrungen.
Umsetzung der EfbV in die betriebliche Praxis
Betriebsorganisation. Betriebstagebuch. Versicherungsschutz. Genehmigungskonformität. Zuverlässigkeit. Fachkunde. Zertifizierung. Audits. Sachverständige. Mitteilungspflichten.
Derzeit gibt es keine Termine für diese Veranstaltung. Gerne informieren wir Sie, wenn es neue Termine gibt. Senden Sie uns dafür einfach eine E-Mail.
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