Kategorie: Kreislaufwirtschaft
Vorbereitung zur Wiederverwendung nach §§ 17a und 17b ElektroG3
Rechtliche Grundlagen und Neuerungen durch das ElektroG3.
Neue Geschäftsmöglichkeiten und Kooperationschancen.
Beispiele und Erfahrungen aus der Praxis.
Teilnehmer
Das Seminar richtet sich an Führungs- und Fachkräfte in Entsorgungsunternehmen, Wiederverwendungsbetrieben, öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern, Herstellern und Behörden.
Nutzen
Zertifizierte Erstbehandlungsanlagen (EBA) und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) können ab 2022 eine Kooperation für die Vorbereitung zur Wiederverwendung eingehen. Dafür sind Regelungen zwischen den Akteuren vertraglich festzuhalten. Das ElektroG3 bestimmt, wie die Überlassung bzw. Übernahme der konkret geeigneten Elektro(nik)altgeräte (EAG) zu erfolgen hat. Bisher war die Sammlung und Rücknahme von EAG aus privaten Haushalten nur für öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Vertreiber und Hersteller zulässig. Mit Inkrafttreten des ElektroG3 dürfen auch Erstbehandlungsanlagen eine Rücknahme- und Sammelstelle einrichten.
Die Neuerungen des ElektroG3 bieten unter anderem für EBA und für örE neue Geschäftsmöglichkeiten und Kooperationschancen insbesondere im Rahmen der Vorbereitung zur Wiederverwendung. Hier setzt die Veranstaltung an und bringt anhand von Beispielen aus der Praxis die Neuerungen des ElektroG3 näher.
Eine Stimme aus dem letzten Seminar:
Maximilian Klemm (ZAK - Zentrale Abfallwirtschaft Kaiserslautern): "Das Seminar hat meine offenen Fragen beantwortet. Abseits der vollumfänglichen Erläuterung der rechtlichen und theoretischen Seite, war für mich besonders die praktische Anwendung der §§ interessant. Durch die Ansichten verschiedener Akteure (ÖRE und EBA) wurden Probleme und Hürden, aber auch Lösungsvorschläge in die Vorträge eingebracht. Ich würde das Seminar jedem empfehlen, der Interesse an der Etablierung eines Systems zur Wiederverwendung von Elektroaltgeräten hat. Ändern würde ich am Seminar nichts."
Programm
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