Grenzüberschreitender Abfalltransport

  • Workshop zur Abfalldefinition und Abfallklassifizierung.
  • Konkrete Antworten auf Ihre Fragen.
  • Import und Export von Abfällen. Fallbeispiele.

Teilnehmer

Das Seminar richtet sich an leitende Angestellte aus den Bereichen Abfallwirtschaft, Logistik und Vertrieb.

Nutzen

Der Bereich der grenzüberschreitenden Abfallverbringung ist seit 1994 verbindlich europarechtlich geregelt. Die europäische Verordnung 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) setzt das Basler Übereinkommen und den OECD-Ratsbeschluss in geltendes Recht der EU um. Europäische und nationale Rechtsprechung sowie die VVA führten zu einer Anpassung der nationalen Rechtsvorschriften zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung. Es sind die VVA und das Abfallverbringungsgesetz als Grundlagen bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen anzuwenden. Eine wichtige Orientierungshilfe ist auch die Vollzugshilfe zur Abfallverbringung der LAGA. Wer Abfälle ins Ausland verbringt, sollte sich in den Regelwerken, insbesondere der VVA, bestens auskennen. Die behördlichen Anforderungen sind hoch.

In unserem Seminar stellen wir Ihnen die geltenden Regelungen beim Abfallverbringungsrecht systematisch vor. Anhand von Praxisbeispielen geben wir Hilfestellung bei der Abfalleinstufung, der Handhabung von Formularen und der Interpretation der rechtlichen Grundlagen zur Abfallverbringung. Schwerpunkt sind dabei Fallbeispiele zur korrekten Einstufung von Abfällen in die Abfallkataloge (AVV und Grüne und Gelbe Liste) und zum Ausfüllen der Formulare. Ihre konkreten Fragen leiten Sie uns bitte im Vorfeld zu, damit wir im Seminar konkrete Antworten finden können.

Das „Praxishandbuch zur grenzüberschreitenden Abfallverbringung“ ist in den Seminarunterlagen enthalten.

Referenten

Dr. rer. nat. Joachim Wuttke (Dipl. Chem.) hat von Oktober 1993 bis April 2018 das Fachgebiet „Kommunale Abfallwirtschaft, Gefährliche Abfälle, Anlaufstelle Basler Ãœbereinkommen“ im Umweltbundesamt geleitet. In dieser Funktion war er insbesondere zuständig für die Genehmigung der Durchfuhr von Abfällen durch Deutschland (Vollzug), für Information und Beratung von Wirtschaft und Öffentlichkeit. sowie  für die Erstellung des jährlichen Berichtes an das Sekretariat des Basler Ãœbereinkommens hinsichtlich Art, Menge, Eigenschaften, Bestimmungsort, Durchfuhrstaat und Entsorgungsmethode im- und exportierter Abfälle. Er hat sowohl an der Weiterentwicklung des Abfallverbringungsrechts als auch an der Novelle des Europäischen Abfallverzeichnisses intensiv mitgewirkt.

Programm

Einführung und Rechtsgrundlagen

  • Völkerrechtliche Grundlagen.
  • supranationales Recht und nationales Recht.
  • verbrachte Abfallströme.
  • Zuständigkeiten.

Abfalldefinition und Klassifizierung von Abfällen

  • Produkt/Abfall.
  • Abfalllisten der VVA.
  • Europäisches Abfallverzeichnis (EAV/AVV).
  • Praxisübung Einstufung anhand konkreter Beispiele.

EU Abfallverbringungsverordnung

  • Informationspflichten.
  • Notifizierungsverfahren.

Antragsunterlagen und Verfahrensablauf

  • Von der Antragstellung bis zur Genehmigung.
  • Prüfung und Weiterleitung der Unterlagen.
  • Praxisübung zum Notifizierungsverfahren und zu Informationspflichten.

Durchführung der Transporte

  • Anmeldung.
  • Annahmeerklärung.
  • Verwertungs- und Beseitigungsnachweise.

Transportrecht

  • Anzeige- und Erlaubnisverordnung.
  • zuständige Behörden.
  • Kennzeichnungspflicht für Fahrzeuge.
  • Umschlag und Lagerung.

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