Novelle der Gewerbeabfallverordnung

verband VKU
  • Neue Herausforderungen: Striktere Trennpflichten für Gewerbeabfälle.
  • Stichprobenkontrollen an Müllverbrennungsanlagen: Ein zweischneidiges Schwert?
  • Chancen und Strategien: Warum die Umsetzung schwierig bleibt.

Teilnehmer

Die Fachkonferenz richtet sich an Führungskräfte und Verantwortliche der kommunalen und privaten Abfallwirtschaft in den Bereichen Vertrieb, Geschäftsentwicklung, Betriebswirtschaft, Kundenmanagement und Öffentlichkeitsarbeit.

Nutzen

Die Änderungen der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) beinhalten verschärfte Anforderungen an die Abfalltrennung und verstärkte Kontrollen durch die zuständigen Behörden, stoßen jedoch in der Branche auf teils heftige Kritik. Ein zentrales Problem bleibt die praktische Umsetzbarkeit der Vorschriften. Die Novelle betont, dass gewerbliche Abfallerzeuger künftig strikte Trennpflichten erfüllen müssen, ähnlich wie private Haushalte, um qualitativ hochwertige Wertstoffströme zu generieren und das Recycling zu fördern. Technische und wirtschaftliche Herausforderungen schränken jedoch häufig die Machbarkeit ein, was dazu führt, dass viele Unternehmen die getrennte Sammlung nur teilweise umsetzen können.

Für nicht getrennt gesammelte Abfallgemische bleibt die Vorbehandlungspflicht bestehen, wobei Vorbehandlungsanlagen eine Mindest-Recyclingquote von 30 Prozent erreichen sollen. Die Realität zeigt jedoch, dass die meisten Anlagen diese Quote nicht erreichen, was die Umsetzung erschwert. In diesem Zusammenhang wird die Möglichkeit der Kaskadenvorbehandlung auf zwei Anlagen beschränkt. Darüber hinaus sieht die Novelle stichprobenartige Kontrollen in Müllverbrennungsanlagen vor, um die Einhaltung der Vorbehandlungspflicht zu überwachen. Diese Regelung stößt auch auf Ablehnung, da thermische Behandlungsanlagen sich nicht als "Hilfssheriffs" der Vollzugsbehörden sehen. Branchenverbände wie der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) und der Betreiberverband ITAD kritisieren die Verpflichtung und plädieren dafür, bereits bestehende Registerdaten gezielt für Kontrollen zu nutzen.

Ein weiterer Punkt der Novelle ist die Abschaffung der bisherigen Regelung, die Gewerbebetriebe bei Erreichen einer Getrenntsammlungsquote von 90 Prozent von der Vorbehandlungspflicht befreite. Branchenvertreter befürchten, dass dies zu einer Überlastung der Vorbehandlungsanlagen durch nicht verwertbare Restabfälle führen könnte und eine verpasste Chance zur Förderung der Abfalltrennung darstellt.

Insgesamt bleibt die mangelnde Umsetzung und der Verwaltungsaufwand bei mangelndem Personal eine grundlegende Herausforderung der GewAbfV. Hier helfen die vereinfachten und vereinheitlichen Dokumentationspflichten. Studien und Verbände kritisieren, dass die Ziele der Verordnung, insbesondere die Förderung des Recyclings durch getrennte Sammlung, bisher nur unzureichend erreicht wurden. Fehlende Kontrolle auf kommunaler Ebene und nicht erfüllte technische Anforderungen an Sortieranlagen verschärfen das Umsetzungsproblem zusätzlich. Die Novelle stellt daher zwar eine Weiterentwicklung und Verschärfung dar, doch die praktischen Herausforderungen doch es muss sich erst noch zeigen, ob eine flächendeckende und effiziente Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung in der Praxis gelingt.

Referenten

Dr. Jean Doumet, Referatsleiter, T II 2 „Recht der Kreislaufwirtschaft und des Ressourcenschutzes“, Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) (Bonn)
Dipl.-Ing. Kathrin Heuer, INFA Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur- Management GmbH (Ahlen)

Felix Kaiser, Geschäftsführer, u.e.c. Berlin Umwelt- und Energie-Consult GmbH (Berlin)

Jens Loschwitz, Geschäftsführer, BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V. (Berlin)

Sophie Müller, Abschnittsleiterin der Bereiche Kundenservice, Abfallberatung und Vertrieb, Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld

Dr. Holger Thärichen, Geschäftsführer, Verband kommunaler Unternehmen e.V. Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit VKS (Berlin)
Martin Treder, stellv. Geschäftsführer, ITAD e.V. (Düsseldorf)

Gunther Weyer, Referat "Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Altlasten, Ressourcenmanagement", Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (Hannover)

Programm

10:00 Begrüßung und Einführung

10:15 Felix Kaiser: Ergebnisse und Handlungsempfehlungen aus der Evaluierung der GewAbfV
Vollzugspraxis. Getrenntsammlung und Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen. Behandlungskonzepte.

10:45 Dr. Jean Doumet: Die Novelle der GewAbfV aus Sicht des BMUV
Verfahrensstand und inhaltliche Schwerpunkte.

11:30 Dr. Holger Thärichen: Bewertung der Novelle aus der Perspektive der kommunalen Entsorgungswirtschaft

11:50 Jens Loschwitz: Die Novelle der GewAbfV aus Sicht des BDE

12:10 Diskussion

12:30 Mittagspause

13:30 Gunther Weyer: Die Novelle der Gewerbeabfallverordnung aus Landessicht: Niedersachsen
Zuständigkeiten in Niedersachsen. Erkenntnisse und Bewertungen aus dem bisherigen Vollzug.

14:00 Martin Treder: Auswirkungen der Novelle auf die Betreiber thermischer Abfallbehandlungsanlagen
Beurteilung der Stoffströme. Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Umsetzung der GewAbfV. Utopischer Ausblick: Was ist sinnvoll?

14:30 Kaffeepause

15:00 Kathrin Heuer: Aktuelle Erkenntnisse zur Festlegung des angemessenen Nutzungsvolumens für die Pflichtrestmülltonne
Befunde zum Restmüllaufkommen bei Gewerbebetrieben. Satzungsmäßige Umsetzung von Einwohnergleichwerten.

15:30 Sophie Müller (angefragt): Die Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung aus Sicht eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers

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