Was tun, wenn Sprengstoff, Munition und Explosives auf den Wertstoffhof gelangt?

Sicheres Verhalten im Ernstfall auf dem Wertstoffhof.
Umgang mit Sprengstoff, Munition und Explosivem.
Vorsorge- und Schutzmaßnahmen.

Nutzen

Sie wollte nur kurz nachschauen, wie voll der Altmetall-Container bereits ist. Da blieb ihr Blick auf der Handgranate hängen. Nach einer kurzen Schrecksekunde hat sich die Kollegin schnell gefangen und die Führungskraft auf dem Wertstoffhof informiert. Diese rief sofort die zuständige amtliche Stelle an und es dauerte nicht lange, da standen einige Fahrzeuge mit Blaulicht auf dem Wertstoffhof.
 
Sprengstoff, Munition und Kriegsrelikte tauchen immer mal wieder auf dem Wertstoffhof auf. Viele Jahre lagen diese Dinge unbeachtet in irgendwelchen Kellern herum, bis sie im Zuge einer Aufräumaktion in den Kofferraum zum Abtransport auf den Wertstoffhof verstaut wurden. Das Servicepersonal auf Wertstoffhöfen hat ein überdurchschnittliches Risiko, um mit Munition oder Kampfmitteln als potenziell explosionsgefährliche Gegenstände in Kontakt zu kommen. Im Themennetzwerk-Webinar gehen wir auf die rechtlichen Regelungen, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr im Rahmen der Vorsorge und auf das richtige Verhalten im Ernstfall ein.

Referenten

Rolf-Michael Preugschat ist Gefahrgut- und Abfallbeauftragter der Stadtreinigung Hamburg. Zuvor hat er über mehr als 15 Jahre Erfahrung mit dem Betrieb von Recyclinghöfen in einer Leitungsfunktion gesammelt. Er verfügt über eine Ausbildung zum staatl. gepr. Chemietechniker und ist Ausbilder der Fachkräfte für Kreislaufwirtschaft.
Detlef Schmitz (M.Ed) arbeitete langjährig als Spezialist für munitionstechnische Sicherheit und Kampfmittelbeseitigung bei einer Bundesbehörde. Seit 2015 ist er freiberuflicher Referent und Fachberater in diesen Themenbereichen (Euskirchen).

Programm

  • Sprengstoffrecht.
  • Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht einschließlich Kriegswaffenkontrollgesetz.
  • Abgrenzung zum Gefahrgutrecht.
  • Explosionsfähige Chemikalien (z.B. Pikrinsäure aus Apotheken).
  • Arbeitsschutz einschl. Hohlkörperverordnung.
  • Grundlagen der Kampfmittelbeseitigung.
  • Zuständigkeiten und Erstmaßnahmen.

Gebühr

Hinweis zu den Gebühren: Die ermäßigte Gebühr gilt für angemeldete Personen auf www.themennetzwerke.de

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