Kategorie: Kommunalwirtschaft
Umgang mit unförmigen Elektroaltgeräten
Nicht stapelbare Elektrogroßgeräte mit einer Kantenlänge größer 50 cm.
Sortieren, weiterverwenden, behandeln oder alles in einen Container?
Die Tücken der Sammelgruppe 4.
Nutzen
Bügelmaschinen, Laufbänder, Crosstrainer, Omas Fernsehsessel, Stehlampen, Rasenmäher, Heckenscheren oder elektrische Rollstühle nehmen viel Raum ein. Da kann ein Container schnell gefüllt sein, ohne auch nur entfernt ein wirtschaftliches Transportgewicht zu erreichen. Bei unförmigen Elektroaltgeräten stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist diese mit einem Bolzenschneider zu kürzen. Dies wäre aber bereits eine genehmigungspflichtige Abfallbehandlung. Eine Zertifizierung als Erstbehandlungsanlage wäre erforderlich. Alternativ ist es möglich, die angelieferten Großgeräte zu belassen, wie sie sind. Das Trennen von der weißen Ware macht Sinn, wenn optiert wird. Ebenso sollten die Fachkräfte auf dem Wertstoffhof prüfen, ob Geräte einer Wiederverwendung zugeführt werden können.
Referenten
Wilhelm Gebken ist Abschnittsleiter der drei Wertstoffhöfe und einem Sonderabfallzwischenlager im Geschäftsbereich Stadtreinigung des Umweltbetriebs der Stadt Bielefeld. Er kümmert sich u.a. um die genehmigungskonforme Annahme, Lagerung und Verwertung sowie Vermarktung (Optierung) der Elektroaltgeräte (Bielefeld).
Programm
- Arten und Formenvielfalt der Geräte.
- Auftreten in den verschiedenen Sammelgruppen.
- Bezifferung des ungefähren prozentualen Anteils.
- Vorgaben des ElektroG zu Mindestmengen und Verpackungsweise in den Containern.
- Auftretende Probleme.
- Arbeitsschutz.
- Lastenhandhabung.
- Hilfsmittel.
- Lösungsmöglichkeiten / Sammelgruppenaufteilung.
- Veränderung des Sammelgruppenzuschnitts zur Problemlösung.
- Vereinfachung der Packweise in den Containern.