Lehrgang Servicekraft Wertstoffhof
- Sachkundenachweis gemäß § 10 Entsorgungsfachbetriebeverordnung.
- Unterweisungen nach § 12 ElektroG und § 14 Gefahrstoffverordnung.
- Modular aufgebaute Qualifizierung.
Teilnehmer
Der Lehrgang ist sowohl für erfahrene als auch für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ohne spezifische Berufsausbildung in einem Anstellungsverhältnis auf einem Wertstoffhof gedacht. Er bietet sich für Quereinsteiger genauso an wie als Weiterbildung und Motivation für erfahrene Kräfte, die sich täglich direkt im Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern bewähren. Dazu zählen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die intern aus anderen Bereichen (z.B. Kraftfahrende) oder aus gesundheitlichen Gründen versetzt wurden.
Nutzen
Die Aufgaben vom Servicepersonal auf Wertstoffhöfen sind vielfältig und in den letzten 20 Jahren deutlich anspruchsvoller geworden. Die Servicekräfte sind verantwortlich für die Annahme aller Wertstoffe, derer sich die Bürgerinnen und Bürger oder Gewerbetreibende entledigen möchten. Sie müssen blitzschnell erfassen, welche Fraktionen die Kundinnen und Kunden dabeihaben und entscheiden, wo und wie diese einzusortieren sind. Die Akademie Dr. Obladen GmbH und die ia GmbH – Wissensmanagement und Ingenieurleistungen bieten dafür eine modular aufgebaute Qualifizierungsmaßnahme für Personen ohne einschlägige Berufsausbildung an, damit diese professionell Wertstoffe annehmen und sortieren, kompetent Kundinnen und Kunden beraten, erfolgreich alle organisatorischen und wirtschaftlichen Belange lösen sowie aufmerksam auf Gesundheit und Arbeitsschutz achten können. Dies ist dem Verband kommunaler Unternehmen e.V. Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit VKS ein wichtiges Anliegen, weshalb er den Lehrgang unterstützt und fördert.
Regelmäßig muss die Servicekraft bewerten, ob ein bestimmter Abfall aufgrund geltender Vorschriften überhaupt angenommen werden darf und falls ja, unter welchen Sicherheitsvorkehrungen. Asbest, künstliche Mineralfasern oder Pflanzenschutzmittel zählen zu den sogenannten Problemstoffen und dürfen gemäß TRGS 520 nur von Fachpersonal entgegengenommen werden. Neue Technik oder Baustoffe, die es vor wenigen Jahren noch gar nicht gab, kommen mit Zeitverzögerung zur Entsorgung auf dem Wertstoffhof an, wie Solarmodule, Carbonfasern oder Lithiumbatterien. Auch diejenigen, die nicht in der Schadstoffannahme tätig sind, müssen diese neuen Wertstoffe erkennen, richtig einsortieren und die rechtlichen Vorgaben im Blick behalten können. Die Mitarbeiter müssen über derartige Neuerungen stets informiert sein. Aktuell haben alle Wertstoffhöfe mit der Annahme von Elektroaltgeräten zu kämpfen – erst recht, wenn Batterien oder Akkus enthalten sind. Die Entnahme und das ordnungsgemäße Verpacken scheint eine Wissenschaft für sich zu sein.
Je nach geltenden Regeln der Kommune muss das Servicepersonal zudem für vereinzelte Fraktionen Gebühren festlegen und kassieren, Holz kategorisieren, Elektrogeräte sichten, Sperrmüll annehmen, Fahrzeuge einweisen und ein Betriebstagebuch führen. Vor allem in Stoßzeiten bedarf es ein hohes Maß an Übersicht und Souveränität. Hinzukommt die mitunter hohe nervliche Belastung beim Umgang mit schwierigen Kundinnen und Kunden: Unfreundliche und beleidigende Ausdrucksweisen, schlechte Zahlungsmoral oder gar Körperverletzung sind nicht selten und machen den Wertstoffhof mitunter zur „Kampfzone“. Wie gut die Mitarbeitenden damit umgehen können, hängt auch mit ihrer Qualifikation zusammen.
Wer den Lehrgang vollständig erfolgreich besucht hat, erhält ein Zeugnis mit den Unterschriften der Akademie Dr. Obladen GmbH, der ia GmbH und des Verbands kommunaler Unternehmen e.V. Abfallwirtschaft und Stadtsauberkeit VKS. Das Zeugnis beinhaltet weitere Bescheinigungen:
- Sachkunde gemäß § 10 Entsorgungsfachbetriebeverordnung
- Unterweisung nach § 12 ElektroG, § 14 Gefahrstoffverordnung sowie der Mitteilung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) 31 A „Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes“
- Sachkunde für die Zuordnung von Altholz nach § 5 der Altholzverordnung
- Befähigung zur Prüfung von Steiggeräten gemäß TRBS 2121 Teil 2 und TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“
- Qualifizierung Brandschutzhelfer gemäß DGUV Information 205-023
Präsenzwoche 1
- Vorbeugende Gesundheits- und Arbeitssicherheit der Mitarbeiter, Bürger, Servicepartner auf Wertstoffhöfen.
- Grundlagen der gesetzlichen Bestimmungen sowie verhaltensbasierte, mentale Arbeitssicherheit.
- Kommunikation am Wertstoffhof.
- Brandschutz.
- Gefährdungsfaktoren und Gefährdungsbeurteilung.
- Erste Hilfe.
Online-Tage
- Abfallrecht.
- Chemische Grundlagen.
- Abfallvermeidung.
- Altpapier.
- Asbestabfälle.
- Alttextilien.
- Sonstige Wertstoffe von A-Z.
- Kostenrechnung.
- Wiegen, Annehmen und Berechnen.
- Personalplanung.
- Compliance und Controlling.
- Digitalisierung.
- Kundenkontakt und Dienstleistungsorientierung.
- Betriebstagebuch. Dokumentation.
Präsenzwoche 2
- Bioabfall.
- Elektroaltgeräte und Batterien.
- Stoffstrommanagement.
- Gewerbeabfall.
- Altholz.
- Mineralische Abfälle.
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Lehrgang Süd:
- Präsenzwoche 1 vom 15. bis 19. April 2024 in Gunzenhausen
- Online-Wochen
- 14./15. Mai 2024
- 21./22. Mai 2024
- 28./29. Mai 2024
- 4./5. Juni 2024
- 11./12. Juni 2024
- Präsenzwoche 2 vom 24. bis 28. Juni 2024 in Lauf an der Pregnitz
Lehrgang Nord/West:
- Präsenzwoche 1 vom 9. bis 13. September 2024
- weiteren Termine folgen
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Wir streben stabile Lerngruppen an. Im Einzelfall z.B. wegen einer Verhinderung durch Krankheit oder Urlaub ist auch ein Wechsel in eine andere Lerngruppe möglich.
Referenten
Programm
Gebühr
Hinweis zu den Gebühren: Die Teilnahmegebühr beträgt pro Person 4.540 € zuzüglich Mehrwertsteuer, zahlbar in zwei Teilbeträgen vor dem Beginn und vor dem Ende des Lehrgangs.