Die TRGS 520 ist letztmalig im Jahr 2012 überarbeitet worden. Nach nunmehr 12 Jahren hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) bei seiner 74. Sitzung am 14. und 15. Mai 2024 beschlossen, die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 520 neu zu fassen. Geänderte Anforderungen, wie die Annahme von Lithiumbatterien oder der Facharbeitermangel, machten die Aktualisierung nach 12 Jahren notwendig. Unternehmen, die sich mit der Sammlung und dem Zwischenlagern gefährlicher Abfälle befassen, sollten daher einen Blick in die neugefasste TRGS 520 werfen.
Unser Referent Rolf-Michael Preugschat ist Mitglied im Projekt-Ausschuss und an der Überarbeitung der TRGS-520 beteiligt. Sie erhalten die geplanten Änderungen somit aus erster Hand, die im Wesentlichen die folgenden Punkte betreffen:
Vergleich der alten und neuen Fassung
Die Anhänge 1.1 bis 7 zusammengefasst
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