TRGS 520 neu gefasst
Die TRGS 520 wurde letztmalig im Jahr 2012 überarbeitet. Nach ca. drei Jahren Überarbeitungsdauer, wurde die Technische Richtlinie nun veröffentlicht (Fassung 9.9.2024). Geänderte Anforderungen, wie die Annahme von Lithiumbatterien oder der Facharbeitermangel, machten die Aktualisierung nach 12 Jahren notwendig. Unternehmen, die sich mit der Sammlung und dem Zwischenlagern gefährlicher Abfälle befassen, sollten daher einen Blick in die neugefasste TRGS 520 werfen.
Nutzen
Unser Referent Rolf-Michael Preugschat ist Mitglied im Projekt-Ausschuss und an der Überarbeitung der TRGS-520 beteiligt. Sie erhalten die geplanten Änderungen somit aus erster Hand, die im Wesentlichen die folgenden Punkte betreffen:
- Neue Gliederung der TRGS 520
- Anforderungen an die Fachkunde
- Welche Qualifikationen bzw. Weiterbildungsvoraussetzungen bestehen für Fachkundige?
- Änderungen im TRGS 520-Grundlehrgang
Referenten
Programm
Vergleich der alten und neuen Fassung
- Anwendungsbereich
- Begriffsbestimmungen
- Gefährdungsbeurteilung
- Fachliche Anforderungen an Unternehmende und Mitarbeitende
- Schutzmaßnahmen
Die Anhänge 1.1 bis 7 zusammengefasst
- Erforderliche Fachkunde und deren Erhalt
- Chemiespezifische Kenntnisse alternativ erlangen
- Abfall- und Sortiergruppen und ihre Zuordnung bei der Lagerung
- Annahme von Lithiumbatterien
- Explosionsgefährdete Bereiche mit Beispielen
Gebühr
Hinweis zu den Gebühren: Die ermäßigte Gebühr gilt für angemeldete Personen auf www.themennetzwerke.de
Termine und Orte
20.11.2024 | 09:00 - 11:30 Onlineveranstaltung Termin in Outlook merken!
150 € zzgl. MwSt.
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