TRGS 520 Auffrischung - Beauftragte Personen – Kapitel 1.3 ADR
Vorhandene Kenntnisse auffrischen.
Fortbildungspflicht erfüllen.
Weiterbildungskosten senken.
Nutzen
Das bewährte eintägige Kompaktseminar verbindet die Themen Gefahrstoff- und Gefahrgutrecht (TRGS 520 Punkt 5.4 und Kapitel 1.3 ADR / Abschnitt 8.2.3), sodass ein weiterer Seminartag entfällt. Hierdurch sinken die Kosten der Mitarbeiterweiterbildung.
Das Seminar vermittelt den Teilnehmenden aktuelle Änderungen im Bereich Gefahrstoffe, Arbeitssicherheit, Gefahrgut sowie Pflichten und Verantwortlichkeiten. Darüber hinaus werden mögliche Sanktionen besprochen, die beim Missachten der gefahrgutrechtlichen Vorschriften entstehen können.
Zusammen mit dem Referenten, besprechen die Fachkräfte Fallbeispiele aus ihrer betrieblichen Praxis und diskutieren mögliche Lösungen. Beispielsweise beim Klassifizieren, Verpacken oder Kennzeichnen, der angelieferten Sonderabfälle.
Hinweis: Wir kommen auch gerne zu Ihnen. Firmenseminare sind bereits ab einer Teilnehmerzahl von 6 interessant. Sprechen Sie uns an.
Referenten
Programm
Gefahrstoffe (TRGS 520)
- TRGS 520: Vergleich der alten und neuen Richtlinie(Schwerpunkte)
Gefahrgüter (ADR / GGVSEB)
- ADR 2025 Neuerungen, soweit sie die Branche betreffen
- Pflichten von Fachkräften im Rahmen der Ausnahme 20 GGAV in Auszügen (Absender, Verpacker, Verlader und ggf. Fahrzeugführer)
- Wissensquiz. Verschiedene Beispiele aus der Sammelpraxis, z.B. Verpacken und Kennzeichnen
Termine und Orte
09.04.2025 | 09:00 - 17:00 Onlineveranstaltung Termin in Outlook merken!
400 € zzgl. MwSt.
Online Anmeldung03.12.2025 | 09:00 - 17:00 in Bochum Mercure Hotel Bochum City Termin in Outlook merken!
510 € zzgl. MwSt.
Online Anmeldung