Kategorie: Fuhrpark

Sachkundiger (befähigte Person) gemäß DGUV Vorschrift 70

Sachkundiger (befähigte Person) gemäß DGUV Vorschrift 70

© MAN Truck & Bus AG

Durchführen von Prüfungen an Abfallsammelfahrzeugen.
Gesetzliche Vorschriften und Sicherheitsregeln.
Ehemalige BGV D 29.

Teilnehmer

Werkstattleiter, Instandhaltungspersonal, Sachkundige (befähigte Personen), Sicherheitsfachkräfte und Sicherheitsbeauftragte, die ihre Sachkunde erwerben möchten.

Nutzen

Die Teilnehmer lernen die Betriebssicherheit von Abfallsammelfahrzeugen zu beurteilen. Nach der Teilnahme an diesem Lehrgang können sie als Sachkundiger einen Fahrzeugaufbau mit Presswerk und Lifter eigenständig prüfen. Der Referent veranschaulicht die einzelnen Prüfungsschritte direkt vor Abfallsammelfahrzeugen, die am Lehrgangstag zur Verfügung stehen. Hierbei geht er auch auf Erkenntnisse über Unfallgefahren für das Instandhaltungspersonal und für Lader ein. Insofern dient der Lehrgang gleichzeitig der Unfallverhütung.
 
Der Unternehmer ist für den betriebssicheren Zustand der Abfallsammelfahrzeuge verantwortlich. Den Nachweis dafür erbringt er durch jährliche Prüfungen. Es ist sehr empfehlenswert für diese Prüfung einen speziell geschulten Mitarbeiter des Unternehmens zu bestellen. Dieser Lehrgang ist auf die Anforderungen des Prüfungspersonals zugeschnitten; er eignet sich ferner als Weiterbildung für Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte.

Referenten

Uwe Derix leitete von 1983 bis 2012 Nutzfahrzeug Werkstätten. Er ist seit 1988 mit dem Schwerpunkt Entsorgungsfahrzeuge und Entsorgungstechnik in der Entsorgungswirtschaft tätig. Seit 2012 arbeitet er als Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter. Darüber hinaus bildet er Kraftfahrer nach dem BKrFQG aus sowie Kranführer, Baumaschinenführer oder Gabelstaplerfahrer (Oberhausen).

Programm

Rechtliche Grundlagen
  • DGUV Vorschrift 70 (alte BGV D 29 Fahrzeuge).
  • DGUV Grundsatz 314-003 (alte BGG 916 Prüfung von Fahrzeugen durch Sachkundige).
  • Geräte- und Produktsicherheitsgesetz.
  • Verantwortlichkeiten.
 
Allgemeiner Fahrzeugzustand
  • Bau und Ausrüstung von Abfallsammelfahrzeugen.
  • Heckteilabsenkung.
  • Schüttung.
  • Quetsch- und Scherstellen.
  • Stellteile (Bedienelemente).
  • Trittbretter und Haltegriffe.
  • Elektrische Anlage.
  • Notaus (Befreiungstaste).
  • Technische Mängel.
  • Manipulationen.

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