Kategorie: Berufskraftfahrer
Lkw-Ladekranführer
Gesetzliche Anforderungen erfüllen (DGUV Vorschrift 52 / DGUV Grundsatz 309-003).
Gefahrenpotenziale erkennen und Unfälle vermeiden.
Teilnehmer
Bediener von Lkw-Ladekranen, die bereits über praktische Vorkenntnisse verfügen und in Besitz eines gültigen Führerscheins sind.
Nutzen
Nur geeignete und unterwiesene Personen dürfen Ladekrane bedienen. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und über eine gültige Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit verfügen. Für den Nachweis der Befähigung ist eine Unterweisung mit praktischen Übungen erforderlich.
Die Unterweisung beginnt mit dem vorhandenen Teilnehmerwissen. Hierauf aufbauend legt der Referent zusammen mit den Teilnehmern die Themenschwerpunkte fest. Grundsätzlich ist ein umfassender Überblick der rechtlichen Vorschriften sinnvoll. Anschließend bilden praktische und technische Themen den Schwerpunkt. Der Referent erläutert, worauf für die Betriebssicherheit zu achten ist: die bestimmungsgemäße Verwendung, die Standsicherheit des Trägerfahrzeuges sowie eine systematische Wartung und Pflege des Ladekrans. Ein weiterer Punkt ist das sichere Anschlagen von Lasten. Die Teilnehmer erfahren, welche Anschlagmittel (z.B. Seile, Ketten, Hebebänder) bestimmungsgemäß verwendet und aufbewahrt werden und welchen Prüfkriterien sie unterliegen. Praktische Übungen mit einem Ladekran vertiefen die in der Theorie erworbenen Kenntnisse.
Hinweise: Für den praktischen Teil benötigen die Teilnehmer entsprechende wetterfeste Kleidung sowie Sicherheitsschuhe. Im Anschluss an die Unterweisung erfolgt eine betriebsspezifische Einweisung für den zu bedienenden Ladekran.
Programm
Rechtliche Grundlagen
- Aufgaben und Pflichten des Kranführers.
- Verkehrssicherungspflicht.
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften.
- VDI-Richtlinie 2194.
Krantechnik und Kranbetrieb
- Unfallschwerpunkte.
- Standsicherheit.
- Funktionsweise.
- Einsatzkontrolle.
- Pflege und Wartung.
Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel
- Seile, Ketten, Hubbänder, Greifer, Dirigenten.
- Zusammenwirken von Hebezeugen, Anschlagmitteln und Lasten.
- Prüfvorgaben, insbesondere Prüfung vor dem Einsatz.
Praxis
- Verhaltensregeln.
- Demofahrten.