Die Konferenz richtet sich an Personen aus der Geschäftsführung, Werk- oder Amtsleitung sowie an Führungskräfte aus der Stadtsauberkeit oder kaufmännischen Verwaltung.
Der Einwegkunststofffonds nimmt die Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte finanziell in die Pflicht. Sie müssen sich künftig an den Kosten des Littering, der Behandlung der Abfallprodukte und an Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit beteiligen. Das Einwegkunststofffondsgesetz wird nach Bekanntmachung stufenweise ab dem 01.03.2023 in Kraft treten. Die Konferenz gibt einen Überblick über den Inhalt des Einwegkunststofffondsgesetzes, des Entwurfes der Verordnung und den aktuellen Stand der Umsetzung. Die Vortragenden erläutern die zentralen Regelungen des Einwegkunststofffondsgesetzes, die Verwaltung durch das Umweltbundesamt und die Grundzüge der Finanzierung. Anspruchsberechtigte wie örE, Gemeinden als Reinigungspflichtige oder Zweckverbände erhalten erste Antworten zur Registrierung, zu den Leistungsmeldungen und zur Abrechnung. Die Konferenz legt einen Schwerpunkt auf die sich für die Kommunen ergebenden Ansprüche und gibt Tipps, wie die sich für die Bereiche Abfallentsorgung, Straßenreinigung und Grünflächenpflege neu ergebenden Aufgaben bewältigt werden können.
Für das Online-Seminar stellen wir eine technische Umgebung bereit, in der sich alle Personen zumindest hören und abhängig von der Verfügbarkeit einer Webcam auch sehen können. Das komplette Seminar findet im Internet statt
I. Lemperle: Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsGesetz) und Stand der Verordnung
Dr. H. Thärichen: Der Einwegkunststofffonds aus Sicht der kommunalen Entsorgungs- und Stadtreinigungsbetriebe
K. Jänicke: Ausgewählte Fragen zum Gesetz
R. Reuter: Ausgestaltung des Kosten- und Mittelauskehrmodells
Dr. F. Wenzel: Ansprüche, Rechte und Pflichten des örE und anderer juristischer Personen öffentlichen Rechts
07.09.2023 | 09:00 - 12:30 Onlineveranstaltung Termin in Outlook merken!
340 € zzgl. MwSt.
280 € zzgl. MwSt.