Der Lehrgang richtet an das technische Betriebspersonal und verantwortliche Personen auf Deponien, MBA mit Vergärungsstufe und Kläranlagen mit Schlammfaulung, Sicherheitsbeauftragte, Anlagenhersteller sowie Ingenieurbüros.
Auf einer Deponie muss jederzeit ausreichend Personal vorhanden sein, „das über die für seine jeweilige Tätigkeit erforderliche Fach- und Sachkunde verfügt“ (§ 4 Nr. 1 DepV). Dies gilt insbesondere für Personen, die Mess- und Kontrollaufgaben (Grund- und Sickerwasser, Deponiegas, Setzungen u. a.) führen (Anhang 5 Nr. 3.2 DepV). Sachkunde beinhaltet das praxis- und aufgabenspezifisches Wissen, das nötig ist, um konkret zugewiesene Tätigkeiten ordnungsgemäß, sicherheits- und umweltschutzgerecht auszuführen. Die Sachkunde kann durch Lehrgänge oder Seminare, innerbetriebliche Schulungen oder dokumentierte Berufserfahrung erworben und muss regelmäßig aufgefrischt werden.
Dem Schutz der Beschäftigten vor Schädigungen durch bestimmte Stoffe oder Arbeitsmittel wird bei Biogas, Vergärungs- und Deponiegasanlagen ein besonders hoher Stellenwert zugemessen. Der Gesetzgeber hat dafür ein umfangreiches Instrumentarium mit entsprechenden Rechtsnormen entwickelt. Hieraus erwachsen für den Betreiber besondere Pflichten, u.a. Prüfpflichten. So muss das Personal, das an solchen Anlagen beschäftigt ist, über die erforderliche Fach- und Sachkunde verfügen. Eine Unterweisung über die auftretenden Gefahren hat mindestens jährlich zu erfolgen (DGUV-R 114-004).
Der Lehrgang vermittelt die rechtlichen Anforderungen und fachlichen Grundlagen und benennt die sich hieraus ergebenden Betreiberpflichten. Die Teilnehmenden erhalten eine Schulung oder Unterweisung im Sinne der einschlägigen Regelungen so u.a. TRBS1203 auf dem neuesten Stand der rechtlichen und technischen Entwicklungen.
Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 1203 konkretisiert § 2 Abs. 6 i. V. m. § 3 und § 14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie legt fest, welche fachlichen Voraussetzungen Personen erfüllen müssen, damit der Arbeitgeber sie als „zur Prüfung befähigte Person“ bestellen darf – d. h. als interne oder externe Prüfende für Arbeitsmittel, Anlagen oder Explosionsschutz. Nur wer die TRBS-Kriterien erfüllt, darf z. B. Leitern, Krane, Druckbehälter, elektrische Anlagen oder Ex-Bereiche rechtssicher prüfen. Prüffristen nach BetrSichV (§ 14), Prüfberichte und letztlich die Betriebserlaubnis hängen davon ab.
Wir führen diesen Lehrgang zur Qualifikation „zur Prüfung befähigter Personen“ (TRBS 1203) sowie die dazugehörigen umfangreichen Unterweisungen auf Wunsch auch firmenintern durch – und zwar nicht nur für Ihr Prüf- und Instandhaltungsteam, sondern für sämtliche Beschäftigte auf Deponien oder in Biogasanlagen. So stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeitenden – vom Anlagenführer bis zur Verwaltung – praxisnah und rechtskonform auf ihre jeweiligen Aufgaben vorbereitet sind.
Rechtliche Anforderungen
Arbeitsschutzrecht. Betriebssicherheitsverordnung. Gefahrstoffverordnung (ATEX). Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG). Weitere Vorschriften und Regeln: TRAS 120, TRBS, TRGS 529, Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln. Handlungsempfehlungen. Erlasse.
Pflichten für den Betreiber von Anlagen
Anforderungen an das Explosionsschutzdokument
Chemisch-physikalische Grundlagen zum Explosionsschutz. Erstellung sicherheitstechnischer Konzepte. Festlegungen der Zonen.
Anleitung zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Anforderungen an die technische Ausstattung von Anlagen.
BHKW. Fackeln. Gasbehälter. Mess- und Regeltechnik. CE-Kennzeichnung. Konformitätsbescheinigung.
Betriebsanweisungen
Inhalte von Betriebsanweisungen. Beispiel Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme. Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten. Anforderungen an die Bereitstellung und die Benutzung der Arbeitsmittel. Organisatorische Anforderungen. Unterweisungen. Vermeidung schwerwiegender Mängel.
Prüfung der Anlagen
Was ist wie oft zu prüfen? Checklisten zur Vorbereitung. Anforderungen an den Prüfbericht. Befähigte Personen. Prüfrahmen.