Das Seminar richtet sich an Personen aus dem Vorstand, der Geschäftsführung oder Betriebsleitung und an kaufmännische Führungskräfte von Deponiebetreibern.
Die unterschiedlichen rechtlichen Vorgaben für die Bildung von Rückstellungen für Deponien nach Kommunalabgabenrecht, Handelsrecht und Steuerrecht stellen für viele Deponiebetreiber eine nicht zu unterschätzende Herausforderung dar. Die Finanzierung von Deponien ist über einen sehr langen Zeitraum zu gewährleisten. Die rechtlichen Vorgaben zur Bildung von Rückstellungen aber auch zur Abzinsung unterscheiden sich zum Teil erheblich. So kommt es z. B. zu Konstellationen, in denen der handelsrechtliche den steuerrechtlichen Rückstellungsbetrag unterschreitet. Der BFH hat mittlerweile die Auffassung der Finanzverwaltung bestätigt, dass für steuerliche Zwecke eine Deckelung auf den handelsrechtlichen Wert erfolgt. Für Deponiebetreiber stellt sich in handelsrechtlicher und in kommunalabgabenrechtlicher Hinsicht die Frage, in welcher Höhe eine Abzinsung der Rückstellungen zu erfolgen hat und in welchem Verhältnis die insoweit geltenden Vorgaben zum kalkulatorischen Zinssatz stehen.
Die Auswirkungen der kommunalabgabenrechtlichen, handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Auswirkungen auf die Deponiebetreiber werden anhand von praktischen Beispielen erörtert und mit den Teilnehmern diskutiert. Herausgearbeitet werden die je nach Rechtsform des Deponiebetreibers sinnvollen Strategien für den anstehenden Jahresabschluss und für die Gebührenkalkulation.
Für die Übertragung ins Internet stellen wir eine technische Umgebung bereit, die Interaktivität in alle Richtungen ermöglicht. Alle Personen können miteinander diskutieren, unabhängig davon, wo sie sich aufhalten. Ein nutzbringender Erfahrungsaustausch ist gut möglich.
Beate Ibiß, Geschäftsführerin, RMD Rhein-Main-Deponie GmbH (Flörsheim-Wicker)
Torsten Stockem, Steuerberater und Partner, Energiesozietät GmbH Rechtsanwälte Steuerberater (Düsseldorf)
9:00 Katrin Jänicke: Rechtsrahmen der Bildung von Rückstellungen
Überblick zu HGB und Kommunalabgabenrecht. Unterschiede in der Anwendbarkeit von HGB und Kommunalabgabenrecht nach der Rechtsform der Deponiebetreiber. Berechnung der Rückstellungen nach HGB. Unterschiede HGB zu steuerrechtlichen Wertansätzen. HGB und kommunalabgabenrechtliche Vorgaben zur Bildung von Rückstellungen. Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Aufwendungen für stillgelegte Deponien und Rückstellungen in der Gebührenkalkulation und Leistungsproportionalität.
11:00 Pause
11:30 Beate Ibiß: Erfahrungen und Hinweise zur Stilllegungs- und Nachsorgekalkulation am Beispiel von drei Deponien der Rhein-Main Deponie GmbH
Unterschiedliche Vorgaben für die Bildung von Rückstellungen nach Handelsrecht und Steuerrecht. Turnusmäßiges technisches und finanzielles Überprüfen der Rückstellungen. Einbinden in die operativen Prozesse. Strukturieren der Kalkulation für drei Deponien der RMD GmbH bis zu den Kostenstellen und Sachkonten. Technische und finanzielle Bewertung. Monatliche Kontrollberichte zum Wirtschaftsplan.
12:30 Mittagspause
13:30 Torsten Stockem: Auswirkungen auf die Steuerbelastung
Handels- und steuerrechtliche Grundlagen bei Sachleistungsverpflichtungen. Rechtsprechung zu Deponierückstellungen. Ansatzmöglichkeiten zur Reduzierung möglicher Bewertungsunterschiede.
14:30 Pause
14:45 Jürgen Gruber: Deponierückstellungen in der Praxis
Vorstellung der Überlegungen zur Berechnung der Aufwendungen für die Deponie Dyckerhoffbruch (Wiesbaden) und die Bildung von Rückstellungen.
15:30 Stephan Gotsch: Strategien für den Jahresabschluss und für die Gebühren-/Entgeltkalkulation
Vorgehen für die Erstellung des Jahresabschlusses. Spielräume bei der Gebühren-/Entgeltberechnung.
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