Eine Beratung zur Abfallvermeidung erfolgt schon lange in den Kommunen. Die Kommunen haben aber oft ihren Schwerpunkt auf eine Beratung zu den ihnen zu überlassenden Abfallströmen gelegt. Mit dem Thema „Klimaschutz“ und den Impulsen aus der EU erhält die Abfallvermeidung eine grundsätzliche Bedeutung. Deshalb hat der Bundesgesetzgeber in der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes zusätzliche Anforderungen an Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen aufgenommen. In diesen sind nun auch die getroffenen Maßnahmen zur Abfallvermeidung darzustellen. Ebenso verlangt die Kommunalpolitik immer häufiger die Aufstellung von Zero Waste Konzepten.
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