Kategorie: Gefahrstoff

Die EU-Batterieverordnung: Ein neues Kapitel für die Batteriebranche in kommunalen Betrieben

  • Mehr als nur Sammelziele und Vorgaben: Potenziale der Batterieverordnung.
  • Von der Herausforderung zur Chance: Effektives Batterie-Recycling.
  • Optimierung der Batterieentsorgung für Kommunen.

Nutzen

Die Energiewende hat begonnen, und die Batterietechnologie spielt dabei eine Schlüsselrolle. Mit der EU-Batterieverordnung, die am 17. August in Kraft trat, steht die europäische Gemeinschaft vor einer Zeitenwende. Besonders für kommunale Betriebe entstehen neue Herausforderungen, aber gleichzeitig eröffnen sich auch immense Chancen.

Die Verordnung stellt klare Vorgaben für den Umgang mit Batterien auf, von der Produktion bis zur Entsorgung. Dabei werden unter anderem die Sammelziele für Altbatterien schrittweise angehoben und klare Zielvorgaben für den Einsatz von Rezyklaten in der Batterieproduktion festgelegt. Dies fördert nicht nur den Umweltschutz, sondern bietet kommunalen Betrieben auch neue Potenziale für effizientes und nachhaltiges Wirtschaften. Die Anforderungen an das Recycling, insbesondere von Lithium und anderen wertvollen Materialien, eröffnen Möglichkeiten für innovative Lösungen. Durch die Unterstützung der Rezyklatnutzung in der Batterieproduktion können kommunale Betriebe zudem einen aktiven Beitrag zur Schonung wertvoller Ressourcen leisten und gleichzeitig von wirtschaftlichen Vorteilen profitieren.

Die EU-Batterieverordnung ist somit nicht nur ein Regelwerk, sondern eine Einladung an alle kommunalen Betriebe, aktiv an einer grüneren und nachhaltigeren Zukunft mitzuwirken.

Referenten

Tim Bagner, Referent für Umwelt-, Abfall- und Wasserpolitik, Deutscher Städtetag (Berlin)
Björn Bischoff, Sachgebietsleiter, Umweltbundesamt (Dessau)
Georgios Chryssos, Vorstand, Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (Hamburg)
Christian Eckert, Geschäftsführer Fachverband Batterien und Leiter der Abteilung Umweltschutzpolitik, ZVEI e.V. (Frankfurt)

Christopher Fietzek, Sales Engineering Manager, Panasonic Industry Europe GmbH (Ottobrunn)

Katharina Hinse, Leiterin Wirtschafts- und Industriepolitik, ZIV – Die Fahrradindustrie (Berlin)

Dr.-Ing. Julia Hobohm, Geschäftsführerin, Gemeinsames Rücknahmesystem Servicegesellschaft mbH (Hamburg)

Julia Spönemann, Geschäftsstelle der Gesellschaft bürgerlichen Rechts gem. §§ 705 ff. BGB und zur Erfüllung der Hinweis- und Informationspflichten nach § 18 Abs. 3 und 4 BattG (Berlin)

Suhayl Ungerer, Rechtsanwalt, Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB (Berlin)

Programm

10:00 Dr. Julia Hobohm: Begrüßung und Einführung

10:15 Suhayl Ungerer: Die zentralen Herausforderungen der Batterieverordnung

11:45 Anna Cavazzini (angefragt): Für neue und alte Batterien sind internationale Lösungen erforderlich.

12:30 Mittagspause

13:30 Tim Bagner (angefragt): Worin besteht der kommunale Auftrag bei Altbatterien?

14:00 Björn Bischoff: Zahlen, Daten und Fakten zum Altbatterieaufkommen. Das Netz behördlicher Überwachung.

14:30 Julia Spönemann: Anforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit

15:00 Pause

15:30 Christian Eckert: Welche Auswirkungen erwarten die Hersteller von batteriebetriebenen Geräten von der Novelle?

15:50 Christopher Fietzek: Fallstudie Panasonic

16:10 Katharina Hinse: Strategien zum Erreichen der Quote bei Industriebatterien

16:30 Georgios Chryssos: Forschungs- und Entwicklungsbedarfe, um ambitionierte Potenziale bei der Sammlung und Erfassung zu schließen

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