Die TRGS 520 wurde letztmalig im Jahr 2012 überarbeitet. Nach ca. drei Jahren Überarbeitungsdauer, wurde die Technische Richtlinie nun veröffentlicht (Fassung 9.9.2024). Geänderte Anforderungen, wie die Annahme von Lithiumbatterien oder der Facharbeitermangel, machten die Aktualisierung nach 12 Jahren notwendig. Unternehmen, die sich mit der Sammlung und dem Zwischenlagern gefährlicher Abfälle befassen, sollten daher einen Blick in die neugefasste TRGS 520 werfen.
Nutzen
Unser Referent Rolf-Michael Preugschat ist Mitglied im Projekt-Ausschuss und an der Überarbeitung der TRGS-520 beteiligt. Sie erhalten die geplanten Änderungen somit aus erster Hand, die im Wesentlichen die folgenden Punkte betreffen:
- Neue Gliederung der TRGS 520
- Anforderungen an die Fachkunde
- Welche Qualifikationen bzw. Weiterbildungsvoraussetzungen bestehen für Fachkundige?
- Änderungen im TRGS 520-Grundlehrgang
Referenten
Hans-Peter Lambertz betreut als Seminarentwickler und Referent bei der Akademie Dr. Obladen GmbH die Bereiche Arbeitssicherheit, Ladungssicherung, Winterdienst, Gefahrstoff und Gefahrgut. Darüber hinaus ist er beratend als Fachkraft für Arbeitssicherheit und als Gefahrgutbeauftragter tätig (Kirchwald).
Rolf-Michael Preugschat ist Gefahrgut- und Abfallbeauftragter der Stadtreinigung Hamburg. Zuvor hat er über mehr als 15 Jahre Erfahrung mit dem Betrieb von Recyclinghöfen in einer Leitungsfunktion gesammelt. Er verfügt über eine Ausbildung zum staatl. gepr. Chemietechniker und ist Ausbilder der Fachkräfte für Kreislaufwirtschaft.
Programm
Vergleich der alten und neuen Fassung
- Anwendungsbereich
- Begriffsbestimmungen
- Gefährdungsbeurteilung
- Fachliche Anforderungen an Unternehmende und Mitarbeitende
- Schutzmaßnahmen
Die Anhänge 1.1 bis 7 zusammengefasst
- Erforderliche Fachkunde und deren Erhalt
- Chemiespezifische Kenntnisse alternativ erlangen
- Abfall- und Sortiergruppen und ihre Zuordnung bei der Lagerung
- Annahme von Lithiumbatterien
- Explosionsgefährdete Bereiche mit Beispielen
Gebühr
Hinweis zu den Gebühren: Die ermäßigte Gebühr gilt für angemeldete Personen auf www.themennetzwerke.de