Gesetzentwurf der Bundesregierung. Vergaberechtliche Auswirkungen.
Technische Lösungen der Fahrzeugindustrie.
Strategische Umsetzung in den Fuhrparks.
Teilnehmer
Der Workshop richtet sich an Führungskräfte aus den Bereichen Fuhrparkmanagement, Werkstatt und Einkauf bei Anwenderbetrieben sowie aus dem Produktmanagement und der Konstruktion bei den Herstellern von Kommunalfahrzeugen.
Nutzen
Die Mehrkosten für den Bund, die Länder und Kommunen betragen der Gesetzesbegründung zufolge mehr als 2 Mrd. €. Die Richtlinie (EU) 2019/1161 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Änderung der Richtlinie 2009/33/EG über die Förderung sauberer und energieeffizienter Straßenfahrzeuge (Clean Vehicles Directive, kurz CVD) ist bereits seit dem 1. August 2019 in Kraft. Seit dem 2. August 2021 gilt das Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (SaubFahrzeugBeschG). Der bislang relevante § 68 der Vergabeverordnung (VgV) ist weggefallen. Die öffentliche Verwaltung muss nun ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Das Gesetz legt Mindestziele fest für die Vergabe öffentlicher Aufträge für die Beschaffung von als „sauber“ definierten Straßenfahrzeugen, leichten und schweren Nutzfahrzeugen sowie umfassende Berichtspflichten. Demnach sind beispielsweise zwingend innerhalb der laufenden Rechnungsperiode 10% aller Lkw (>3,5 zGM) als saubere Fahrzeuge zu beschaffen. Derzeit sind die Bundesländer gefordert; sie müssen Verwaltungsvorschriften erlassen, um das Einhalten der Mindestziele zu überwachen. Wir stehen bei der Umsetzung noch am Anfang. Dies ist ein guter Zeitpunkt, um sich über den Nutzfahrzeugmarkt und sinnvolle Beschaffungsstrategien auszutauschen.
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Noch gibt es mehr Fragen als verbindliche Antworten. Werden nur Fahrzeuge berücksichtigt, die europaweit ausgeschrieben wurden? Spielen nur Fahrgestelle eine Rolle und bleiben Aufbauten außen vor? Fällt das bereits erworbene „saubere“ Fahrzeug durch das Raster, weil die Messperiode noch nicht begonnen hat? Wir sind noch mitten im Gesetzgebungsverfahren und wagen eine Zwischenbetrachtung.
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Für den Online-Workshop stellen wir eine technische Umgebung bereit, in der sich alle Personen zumindest hören und abhängig von der Verfügbarkeit einer Webcam auch sehen können. Die komplette Konferenz findet im Internet statt.
Referenten
Prof. Dr. Angela Dageförde, Fachanwältin für Vergabe-, Verwaltungs- sowie für Bau- und Architektenrecht und Honorarprofessorin der Leibniz Universität Hannover, DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Hannover)
Silvia Gietkowski, Referentin für Grundsatzfragen nachhaltiger Mobilität, Verband Kommunaler Unternehmen e.V. VKU (Berlin)
Simon Obladen, AKT Akademie für Kommunalfahrzeugtechnik GmbH (Berlin)
Dipl. Ing. Danny Rosenbaum, Stabsstellenleiter, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg (Stuttgart)
Thorben Schäfer, Einsatzleiter Abfallsammlung und Logistik, USB Bochum GmbH
Programm
Die Umsetzung der Clean Vehicles Directive und Auswirkungen auf Vergabeverfahren
Erläuterungen der Richtlinie und des Gesetzes. Rechtliche Vorgaben zu den Mindestzielen sowie zum Anwendungsbereich. Erwartungen an Monitoring und Berichterstattung. Zeitplan zur Umsetzung. Anforderungen an Leistungsverzeichnisse und die Wertung von Angeboten. Aufhebung des § 68 VgV. Aufwand für Bieter und Beschaffer bei Ausschreibungen.
Umsetzung in Baden-Württemberg
Zuständigkeiten. Aufbau eines Stabsbereichs. Landesweite Abstimmung und Koordination
Technische und wirtschaftliche Auswirkungen auf den Fuhrpark in der Abfallsammlung und Stadtreinigung Umsetzung SaubFAhrzeugBeschG.
Auslegung der Quoten. Technische und wirtschaftliche Aspekte. Ladeinfrastruktur. Erfahrungswerte mit alternativen Antrieben im Fuhrpark. Förderungen. Tätigkeiten der Länder. Â
Umsetzung der CVD im kommunalen Betrieb
Praxisbericht aus einem kommunalen Gemischtwarenladen der Daseinsvorsorge im Themenfeld zwischen Klimaschutz und rechtlicher Verpflichtung Diskussion