Unterweisung gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz.
Arbeitssicherheit erhöhen.
Teilnehmer
Dieser Lehrgang richtet sich an Mitarbeiter auf Betriebshöfen, in Verwertungs- und Entsorgungsanlagen oder Tiefbau- und Gartenbauämtern, die bereits über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit Erdbaumaschinen und deren Wartung verfügen. Die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sehen eine mindestens eintägige Schulung mit Abschlussprüfung als Nachweis der Befähigung vor.
Nutzen
Erdbaumaschinen, insbesondere Radlader, erleichtern den Transport von Schüttgütern; sie bewegen Baustoffe, Abfälle, Wertstoffe, Schnee und vieles anderes mehr. Anbaugeräte erweitern Radlader zu vielseitigen Maschinen. Radlader weisen zwar hervorragende Eigenschaften wie Standfestigkeit auf, doch auch hier geschehen Unfälle. Unachtsames Fahren kann neben Sachschäden auch Personenschäden von Stoßverletzungen über Quetschungen bis hin zu Todesfällen verursachen.
Die Unterweisung vertieft das vorhandene Wissen für den sachgerechten Umgang mit Erdbaumaschinen, z.B. Radladern und Baggern. Die Teilnehmer erfahren mehr über die rechtlichen und sicherheitstechnischen Aspekte ihrer Tätigkeit sowie über ihre Aufgaben und Pflichten. Personen- und Sachschäden lassen sich vermeiden. Betriebskosten sinken. Für die Praxis sollten die Teilnehmer über wetterfeste Kleidung und Sicherheitsschuhe verfügen sowie über eine gültige Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G 25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit.
Referenten
Norbert Justen ist Dozent für die Chemieinhalte im Rahmen der TRGS 520.
Hans-Peter Lambertz, Akademie Dr. Obladen GmbH (Berlin)
Programm
Theorie
- Analyse von Unfällen mit Radladern und Minibaggern.
- Rechtliche Grundlagen: Ausbildung der Maschinenführer und Fahrauftrag, Ladungssicherung.
- Anforderungen an Maschinenführer.
- Arbeiten mit Minibaggern: Gefahrenbereich, Hebezeugeinsatz, Arbeiten an Böschungen usw.
- Arbeiten mit Radladern: Wechsel der Anbauvorrichtungen, Einsatz von Gabelzinken usw.
- Prüfung von Baumaschinen.
- Abschlussprüfung.
Praxis
- Abfahrtskontrolle.
- Demonstration von Pflege- und Wartungsarbeiten.
- Fahrübungen.
- Abschlussprüfung.