Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes wird die Kreislaufwirtschaft in Deutschland erheblich voranbringen. Dabei setzt das Gesetz sowohl auf die Produzenten als auch auf die Mitwirkung der kommunalen Entsorgungswirtschaft. 

Der Gesetzentwurf, der im Februar vom Bundeskabinett beschlossen werden soll, dient in erster Linie der Umsetzung der EU-Abfallrahmenrichtlinie, die bis zum Juli 2020 in deutsches Recht umgesetzt sein muss. Aufgenommen werden dabei auch einzelne Verordnungsermächtigungen, die der Umsetzung der EU-Einwegkunststoff-Richtlinie im Bereich der Nichtverpackungen dienen. Die notwendige EU-Umsetzung wird zugleich mit nationalen Instrumenten zur Fortentwicklung der Kreislaufwirtschaft verbunden. 

So setzt der Gesetzentwurf zur Verbesserung der Abfallvermeidung neben anspruchsvollen Abfallvermeidungsprogrammen von Bund und Ländern, die auch für die kommunale Abfallwirtschaft einen Rahmen setzen, vor allem auf einen Ausbau der Produktverantwortung. Wichtige Instrumente sind dabei der Einsatz von Rezyklaten, die Sensibilisierung der Verbraucher über die Umweltfolgen und die verursachergerechte Beteiligung der Produzenten an Kosten für die Reinigung der Umwelt von Abfällen aus Einweg-Kunststoff. Neuland betritt das Gesetz mit der sog. Obhutspflicht, die die Produzenten verpflichtet, Produkte bei deren Vertrieb möglichst gebrauchstauglich zu halten und sie nicht aus rein wirtschaftlichen Gründen einfach „wegzuwerfen“. Das Gesetz will damit die Auswüchse der Wegwerfgesellschaft begrenzen (s. nur Retourenvernichtung). 

Im Recyclingbereich steht die Entsorgungswirtschaft mit der Erhöhung der Recyclingquoten u.a. von gemischten Siedlungsabfällen vor großen Herausforderungen. Hierfür wird das Gesetz u.a die kommunalen Getrenntsammlungspflichten verstärken. Die notwendige Nachfrage für Recyclingprodukte soll über die Verbesserung der öffentlichen Beschaffung gefördert werden: Bundesbehörden sollen künftig verpflichtet werden, ökologisch vorteilhafte Produkte bei entsprechender Eignung und wirtschaftlicher Zumutbarkeit gegenüber anderen Erzeugnissen zu bevorzugen.“ 

MR Dr. Frank Petersen BMU / WR II 2 

Wir freuen uns Herrn Dr. Peteresen in der kommenden Woche am 28.01.2020 in Berlin begrüßen zu dürfen, um gemeinsam mit ihm und weiteren Fachreferenten die Entwicklung der Novellierung zu besprechen und aktiv Fragen auszutauschen. 

Wir haben noch wenige Plätze frei – Anmeldung unter: https://kommunalwirtschaft.eu/veranstaltungen/kreislaufwirtschaft/03220-das-neue-kreislaufwirtschaftsgesetz

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