Kategorie: Kreislaufwirtschaft

Die Mantelverordnung

  • Vorgaben für den Einsatz mineralischer Abfälle wie Bauschutt, Schlacken.
  • Baustoffe nach bundesweit einheitlichen Regeln recyceln.
  • Anforderungen und konkrete Umsetzung.

Teilnehmer

Das Seminar richtet sich an betriebliche und behördliche Akteure des Recyclings mineralischer Abfälle, Führungskräfte aus Entsorgungs- und Recyclingunternehmen, von öffentlichen und privaten Bauherren, Genehmigungsbehörden und Verwaltungen.

Nutzen

Die neue Ersatzbaustoffverordnung regelt seit 1. August 2023 nach einem langwierigen Erarbeitungsprozess den neuen bundesweit einheitlichen Rechtsrahmen für die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen und deren Einbau in technische Bauwerke. Das betrifft neben einer Reihe von industriell hergestellten Materialien auch Recycling-Baustoffe aus Bau- und Abbruchabfällen, Bodenmaterial, Baggergut und Aschen aus Abfallverbrennungsanlagen (HMVA). Mineralische Bau- und Abbruchabfälle bilden mit Abstand die mengenmäßig größte Abfallfraktion. Jedes Jahr fallen in Deutschland rund 250 Millionen Tonnen an. Die Abfallgesetzgebung verpflichtet zu einer möglichst hochwertigen Verwertung mineralischer Recycling-Baustoffe.Stoffkreisläufe sollen möglichst vollständig geschlossener werden. Dabei wird es besonders auf die Gütesicherung von Ersatzbaustoffen ankommen. Die Mantelverordnung kann sich zu einem wichtigen Beitrag zur Ressourcenschonung und Circular Economy entwickeln. Die Veranstaltung stellt die wesentlichen Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung, ihre praktische Bedeutung und die Neuerungen im Bereich der Probenahme und Analysen vor.

 

Stimmen aus dem letzten Seminar:
 
Heidrun Janasch (Landesverwaltungsamt Halle): „Mir hat besonders der Aufbau des Seminars sehr gut gefallen, der Theorie und Praxis vereinte. Die Mantelverordnung ist für alle „Betroffenen“ neues Terrain. Deshalb war der Einstieg zu Regelungsinhalten und Anwendungsbereichen der EBV und neuen BBodSchV mit ausführlichen Erläuterungen durch Herrn RA G. Franßen hervorragend. Besonders gut war anschließend das Aufzeigen der praktischen Auswirkungen der EBV auf Bauherren und Verwender sowie die Einschätzung im Positiven wie im Negativen durch Herrn Schmidmeyer. Er konnte aus jahrelanger Praxis sehr gut einschätzen, welche Änderungen der EBV problematisch sein werden und welche wirtschaftlichen Folgen sich für Hersteller und Verwender von MEB ergeben. Die Änderungen zur Probenahme und Analytik, die in der EBV teils erheblich sind, wurden von Herrn Huckenbeck speziell erläutert und waren sehr interessant. Insgesamt also für mich eine gelungene, interessante Veranstaltung, die weiterempfohlen werden kann.“
 
Martin Ernst (Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim): „Von Interesse war für mich die Schnittstelle Ersatzbaustoff – Deponie, weil wir sowohl einen Baustoffrecyclingplatz als auch Deponien betreiben. Es war auch das einzige Seminar zur Mantelverordnung auf das ich aufmerksam wurde, zudem musste ich keine stundenlange An- und Abreise auf mich nehmen. Ich konnte einige gedankliche Anregungen mitnehmen zu den Betreiberpflichten nach Ersatzbaustoffverordnung und Bundesbodenschutzverordnung im Blick auf den Deponiebau. Persönlich hoffe ich, dass die Mantelverordnung tatsächlich eine starke Lenkungswirkung zur Baustoffwiederverwendung hat. Das wäre in zweierlei Hinsicht von Vorteil. Es schont die Natur und spart Deponieraum.

Für das Online-Seminar stellen wir eine technische Umgebung bereit, in der sich alle Personen zumindest hören und abhängig von der Verfügbarkeit einer Webcam auch sehen können. Das komplette Seminar findet im Internet statt.

Referenten

Gregor Franßen, EMLE, ist Rechtsanwalt bei Franßen & Nusser Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB. Nach Studium in Berlin und Köln (1993-1998), Verleihung des Mastertitels in Madrid (1999) und dem 2. Staatsexamen in Düsseldorf (2001) ist er nach seiner Partnerschaft im Essener Büro von Heinemann & Partner in Düsseldorf erst bei KOPP-ASSENMACHER & NUSSER und jetzt bei Franßen & Nusser Rechtsanwälte PartGmbB tätig. Er hat sich auf das Umweltrecht und das Vergaberecht spezialisiert.

Hauke Harders, Geschäftsführer, Boden & Bauschutt GmbH & Co. KGaA (Hamburg)

Dr.-Ing. Klaus Mesters, Geschäftsführer/Stellvertretender Prüfstellenleiter, KM GmbH für Straßenbau- und Umwelttechnik (Bochum)

Stefan Schmidmeyer, Geschäftsführer FV Mineralik – Recycling und Verwertung, bvse – Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (Bonn)

Programm

G. Franßen: Wesentliche Regelungen der Ersatzbaustoffverordnung
  • Einführung.
  • Überblick Mantelverordnung/Ersatzbaustoffverordnung.
  • Anwendungsbereich der Ersatzbaustoffverordnung.
  • Verantwortliche.
  • Anforderungen an die Herstellung und Güteüberwachung von Ersatzbaustoffen.
  • Anforderungen an den Einbau von Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke.
  • Regelungen zum Ausbau von Ersatzbaustoffen aus technischen Bauwerken (second life).
 
S. Schmidmeyer: Praktische Bedeutung der Ersatzbaustoffverordnung
  • Änderungen der Verwertbarkeit von Ersatzbaustoffen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage.
  • Praktische Folgen (Vorteile, Probleme) für die Hersteller von Ersatzbaustoffen.
  • Praktische Folgen (Vorteile, Probleme) für die Verwender von Ersatzbaustoffen.
  • Wirtschaftliche Folgen für die Hersteller und Verwender von Ersatzbaustoffen.
 
Dr. K. Mesters: Neuerungen für Probenahmen und Analysen
  • Vorschriften für Probenahmen und Analysen in der Güteüberwachung.
  • Verfahren der Probenahme.
  • Analyseverfahren.
 
H. Harders: Chancen digitaler Prozesse in der Entsorgung
  • Der Weg vom Abfall zur Wiederverwendung.
  • Der Wunsch nach mehr Recycling und Ressourcenschonung.
  • Technologie-Brüche im operativen Prozess.
  • Digitalisierung als Freund.
 
Derzeit gibt es keine Termine für diese Veranstaltung. Gerne informieren wir Sie, wenn es neue Termine gibt. Senden Sie uns dafür einfach eine E-Mail.
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