Führen einer ordnungsgemäßen Vergabeakte.
Nachvollziehbare Kommunikation mit Bietern.
Fallbeispiele, Muster und Checklisten.
Teilnehmer
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter des Einkaufs und des Rechnungswesens sowie an Führungskräfte mit unternehmerischer und kaufmännischer Verantwortung von kommunalen Entsorgungsbetrieben, die bereits Erfahrung im Umgang mit dem Vergaberecht haben.
Nutzen
Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, Leistungen im Rahmen von Vergabeverfahren einzukaufen. Für das Vergabeverfahren gilt das sogenannte Transparenzgebot.
Um der Verpflichtung zur Durchführung transparenter Vergabeverfahren nicht nur im Bereich der EU-weiten Vergabeverfahren gerecht zu werden, muss ein öffentlicher Auftraggeber umfassende Bekanntmachungs-, Informations- und Dokumentationspflichten erfüllen. Mit der Unterschwellenvergabeverordnung wurden auch die die Vorgaben für nationale Vergabeverfahren neu gefasst.
Das Seminar geht auf diese Verpflichtungen im Einzelnen ein und macht sie für die praktische Umsetzung handhabbar. Der Referent wird die wesentlichen Punkte erläutern, auf Fehlerquellen aufmerksam machen und den Teilnehmern des Seminars Muster sowie Formulierungsbeispiele an die Hand geben. Die Besonderheiten landesrechtlicher Regelungen werden dabei selbstverständlich auch berücksichtigt.
Referenten

RA Klaus-Peter Kessal, Fachanwalt für Vergaberecht in der Kanzlei DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, ist schwerpunktmäßig mit der vergaberechtlichen Beratung von öffentlichen Auftraggebern und Unternehmen befasst. Zuvor leitete er mehrere Jahre die zentrale Vergabestelle eines großen öffentlichen Auftraggebers (Hannover).
Programm
Die Dokumentation des Vergabeverfahrens
- Der Vergabevermerk. (Funktion, Sinn und Zweck. Mindestinhalt. Beispiel.)
- Die Führung der Vergabeakte. (Aufbau und Inhalte.)
Veröffentlichung des Vergabeverfahrens
- Auftragsbekanntmachung.
- Bekanntmachung über vergebene Aufträge. (Welche Inhalte sind verbindlich? Welche Felder sind wie auszufüllen? Sind Nachbesserungen oder Umsteuerungen nach der Veröffentlichung möglich?)
Dokumentation der Kommunikation mit den Bietern
- Fragen der Bieter, Bieterrundschreiben.
- Information von nichtberücksichtigten Bewerbern und Bietern.