Minister: Landwirtschaft und Umwelt müssen sich gegenseitig nützen

Zustand unserer Gewässer

Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus weist Kritik der „Kooperationsgemeinschaft Wasser und Abwasser MV“ (Kowa) und der „Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft“ (AöW) deutlich zurück:

„Ich muss in aller Deutlichkeit klarstellen:


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  1. Ich bin kein Lobbyist der Landwirte. Vielmehr verfolge ich den ganzheitlichen Ansatz mit Naturnutzern und Naturschützern den Zustand unserer Gewässer zu verbessern. Dazu wurden umfangreiche, verschiedenste Maßnahmen ergriffen.
  2. Ich bin der letzte, der sich nicht gegen eine Verschärfung der Düngeverordnung ausspricht. Doch hierfür ist der Bund zuständig und der muss endlich dafür sorgen, dass uns keine Strafzahlungen aus Brüssel in dreistelliger Millionenhöhe erwarten, weil wir den Zustand der Gewässer nicht verbessern und damit gegen die EU-Wasserrahmenrichtlinie verstoßen.
  3. Eine Erhöhung des Wasserentnahmeentgeltes ist längst nicht beschlossen. Fakt ist aber, dass wir Flächen vom Bund kaufen müssen, um die EU-Wasserrahmenrichtlinie besser umzusetzen und damit auch etwas für einen besseren Trinkwasserschutz zu leisten. Schlimm genug, dass der Bund uns diese Flächen nur zu einem sehr hohen Preis zur Verfügung stellt. Nebenbei bemerkt, fallen die Entgelte in anderen Bundesländern wesentlich höher aus.
  4. Wir haben kein flächendeckendes Problem mit Nitrat im Grundwasser.“

Zu 1.: Es wurden in Mecklenburg-Vorpommern seit 1991 rund 900 Millionen Euro an Zuwendungen für circa 2.300 Einzelmaßnahmen der öffentlichen Abwasserbeseitigung bereitgestellt. Das damit ausgelöste Gesamtinvestitionsvolumen beträgt circa 2,5 Milliarden Euro. Alle 571 kommunalen Kläranlagen des Landes Mecklenburg-Vorpommern behandeln das Abwasser mindestens biologisch. Sämtliche Kläranlagen mit Ausbaugrößen von mehr als 10.000 Einwohnerwerten verfügen neben der mechanisch-biologischen Behandlung über Behandlungsstufen zur Nitrifikation, Denitrifikation und Phosphorelimination. In die Verbesserung der Trinkwasserversorgung wurden rund 300 Millionen Euro, davon 100 Mio. Euro Fördergelder, investiert. „Davon haben neben dem Zustand der Gewässer auch die beiden Verbände profitiert“, so der Minister.

Des Weiteren sollen die Agrarumweltmaßnahmen (AUM) zur verbesserten Gewässerqualität beitragen. Daher wurden die Fördermittel für die AUM trotz eines gesunkenen Gesamtbudgets innerhalb des ELERs insgesamt auf 357 Mio. (+7 Mio. Euro) bis 2020 angehoben.

Auch wurde die Arbeitsgruppe „Diffuse Nährstoffe“ gegründet und das „Konzept zur Minderung der diffusen Nährstoffbelastungen von Oberflächengewässer und Grundwasser“ erstellt. Außerdem wurde die gemeinsame Internetplattform der Fachberatung Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Landwirtschaft (www.wrrl-mv.de) für Landwirte, Behörden, Industrie und weitere Interessierte angelegt, um den Informationsfluss mit der Fachberatung zu verbessern.

Zu 3.: Nach geltender Rechtslage muss das Entgelt für Wasserentnahme (WEE) zweckgebunden für Maßnahmen ausgegeben werden, die der Erhaltung oder Verbesserung der Gewässergüte oder der Gewässerunterhaltung dienen. Das Geld wird nicht dem allgemeinen Landeshaushalt zugeführt. Der Landesrechnungshof (LRH) M-V hat in 2015 die Verwendung des WEE geprüft und keine zweckfremde Verwendung festgestellt. Es dient u.a. der Förderung der Trinkwasserversorgung, der Sanierung von Grundwasserverunreinigung und der Förderung konkreter Maßnahmen zur Umsetzung der WRRL. Diese Maßnahmen dienen der Verbesserung von Grund- und Oberflächenwasser. Der LRH fordert, der Maßnahmenumsetzung größere Bedeutung beizumessen. Diese wird zunehmend durch fehlende Flächenverfügbarkeit erschwert. Der Bund verfügt jedoch noch über entsprechende Flächen in MV, die für die Umsetzung der WRRL.

Derzeit werden in MV 5 ct/km³ veranschlagt. In Rheinland-Pfalz liegt der Wert bei 6, in Saarland bei 7, in Brandenburg bei 10, in Schleswig-Holstein bei 12, in Hamburg bei 14,9 und in Berlin bei 31 ct/km³.

Zu 4.: Seit 2007 wird an 354 Grundwassermessstellen die Qualität des Grundwassers analysiert. Die Zahl der Messstellen mit Überschreitungen der Qualitätsnorm (Grenzwert) von Nitrat für Grundwasser (50 mg/l) liegt über die Jahre gesehen gleichbleibend zwischen 15 und 20.

Minister: Landwirtschaft und Umwelt müssen sich gegenseitig nützen - Anhang 1
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