Neues online-Verfahren für die Anhörung bei Verkehrsverstößen

Online auf die Anhörung bei Verkehrsverstößen antworten

Diese Möglichkeit bietet seit Anfang August das Amt für öffentliche Ordnung (AfO) der Stadt Freiburg an. Seitdem bedient es sich eines neuen online-Verfahrens und erleichtert damit den Betroffenen bei Verkehrsverstößen die Antwort auf Anhörungen.


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Nach wie vor erhalten die Betroffenen nach Rotlicht- oder Geschwindigkeitsverstößen aber auch bei Parkverstößen Brief-Post vom AfO. Dies geschieht jährlich in rund 350.000 Fällen. Im weiteren Verfahren erhalten die Betroffenen eine schriftliche Anhörung. Dann können sie sich dazu äußern und bisher das Antwortformular per Post senden.

Nun bietet das AfO neu die online-Anhörung an. Die Betroffenen erhalten auf der Anhörung oder dem Zeugefragebogen ein Passwort und können sich so über die Internetseite der Stadt Freiburg auf ihren eigenen Fall einloggen. Dort können sie bei Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstößen alle Bilder einsehen und erkennen, ob sie es waren oder nicht. Mit dieser neuen Medientechnik verspricht sich das AfO einen verbesserten Bürgerservice. Die Angaben aus der digital übersandten Antwort können sofort per Mausklick in den Fall übernommen werden. Ein besonderer Service wird dabei auch für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürgern oder Urlaubenden angeboten, da ein mehrsprachiges Portal zur Verfügung steht. Neben der Bußgeldbehörde in der Stadt Bretten bieten derzeit auch schon Karlsruhe und der Ortenaukreis diesen Service an.

Stadt Freiburg im Breisgau direkter Link zum Artikel