Öffentlicher Personennahverkehr
Pforzheim - 18.08.2015

Verkehrsunternehmen am Pforzheimer Stadtlinienverkehr interessiert

Der Verkehrsvertrag der Stadt Pforzheim mit der SVP über den Busverkehr in der Stadt läuft bekanntlich Ende 2016 aus. Die Stadt plant deshalb, den Stadtlinienverkehr für den Zeitraum 2016 – 2026 neu zu vergeben. Nach dem Personenbeförderungsgesetz muss die Stadt diese Absicht in einer sogenannten Vorabbekanntmachung europaweit veröffentlichen. –Die Stadt Pforzheim ist dieser Verpflichtung Anfang Mai 2015 nachgekommen und hat ihre Absicht zur Vergabe des Stadtlinienverkehrs sowie die Anforderungen für das Fahrplanangebot und die zwingend umzusetzenden Qualitätsstandards europaweit bekannt gemacht.

Bis drei Monate nach der Veröffentlichung hatten interessierte Verkehrsunternehmen die Möglichkeit zu beantragen, den zu vergebenden Linienverkehr eigenwirtschaftlich zu erbringen. Eigenwirtschaftliche Verkehre finanzieren sich – ohne Zuschüsse der Stadt - im Wesentlichen aus den Fahrgeldeinnahmen und den staatlichen Erstattungen für die Beförderung von Schülern und Schwerbehinderten.

Ein Verkehrsunternehmen hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und einen eigenwirtschaftlichen Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe gestellt. Der Aufgabenträger Stadt Pforzheim und das Regierungspräsidium Karlsruhe werden nun innerhalb der vorgegebenen Frist von drei Monaten prüfen, ob der vorliegende Antrag den Vorgaben der Vor-abbekanntmachung, insbesondere dem geforderten Fahrplanangebot und den vorgegebenen Qualitätsstandards entspricht. Auf Basis dieses Prüfungsergebnisses entscheidet sodann das Regierungspräsidium über den eigenwirtschaftlichen Genehmigungsantrag. Sind sämtliche Anforderungen erfüllt, hat der Antragsteller einen Rechtsanspruch auf Genehmigung zur Durchführung der Verkehrsleistungen.

Die Prüfung eines derartigen Antrags ist äußerst aufwändig; insoweit wäre es aus heutiger Sicht hoch spekulativ über das Ergebnis bereits Aussagen zu treffen. Ziel der gesetzlichen Regelung im Personenbeförderungsrecht ist jedenfalls, die vom Aufgabenträger (Stadt) gewollten Verkehrsleistungen jederzeit wirtschaftlich und in der gewünschten Qualität sicherzustellen.

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Stadt Pforzheim
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