Bündnis Bürgerenergie kritisiert Verdrängung kleiner Bieter

Ergebnisse 2. PV-Ausschreibung

Die Bundesnetzagentur hat heute die Zuschläge der zweiten Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlagen veröffentlicht. Insgesamt sind 136 Gebote eingegangen mit einem Volumen von 558 MW. Zuschläge erhielten 33 Gebote mit insgesamt 159,7 MW. Erfolgreich waren insbesondere große Bieter mit vielen Projekten in ihrem Portfolio, auch E.on und EnBW gehören zu den Gewinnern. Viele der erfolgreichen Bieter konnten mehrere Zuschläge für ihre Projekte erhalten. Noch sind nicht alle Details der Ergebnisse der zweiten Ausschreibungsrunde bekannt, auch der Preis wird erst in ein paar Tagen bekannt gegeben.


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„Wie schon bei der ersten Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlagen hat kein einziges Bürgerenergieprojekt einen Zuschlag erhalten. Vielmehr zeigt sich erneut: die großen Marktakteure kassieren ab – die kleinen Anbieter werden verdrängt. So räumt die Bundesregierung kleineren Projekten mit direkter Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern keine faire Chance im Wettbewerb um neue Erneuerbaren-Anlagen ein“, kritisiert René Mono, stellvertretender Vorstandsvorsitzender im Bündnis Bürgerenergie.

Die erste Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlagen hatte bereits gezeigt, wie wenig Bürgerenergie zum Zug kommt, wenn Ausschreibungen für alle Akteure und Projekte zwangsweise vorgeschrieben sind und als alleiniges Kriterium für den Zuschlag der Erzeugungspreis gesetzt wird. Von den wenigen Genossenschaften und natürlichen Personen, die sich beteiligt hatten, erhielt keiner einen Zuschlag. Ein Unternehmen konnte demgegenüber mit seinen Tochterunternehmen 40 Prozent der insgesamt bezuschlagten Menge auf sich vereinigen.

„Das Bundeswirtschaftsministerium hat unsere Vorschläge zur Ausgestaltung des Ausschreibungsdesigns für den PV-Freiflächenpiloten vom Tisch gewischt, auf Kosten der Akteursvielfalt und der Teilhabe von Bürgerinnen und Bürgern und kleinerer Unternehmen.“ sagt René Mono. Weder wurden für kleine Akteure ein gesondertes Ausschreibungssegment noch eine finanzielle Absicherung im Ausschreibungsprozess vorgesehen. Hier müsse dringend nachgesteuert werden.  Wie viele Bürgerenergie-Akteure sich überhaupt an der Ausschreibung beteiligt haben, ist noch nicht bekannt.

„Das geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet die Bundesregierung, bei Ausschreibungen die Akteursvielfalt im Energiemarkt zu bewahren. Doch bisher nimmt das Bundeswirtschaftsministerium seine eigenen Ziele offensichtlich nicht ernst“, sagt Mono. Dies zeige sich auch im kürzlich veröffentlichten Eckpunktepapier des Ministeriums zum Ausschreibungsdesign für alle Erneuerbaren-Technologien. Dort finden sich keine konkreten Vorschläge, wie der Erhalt der Vielzahl an Akteuren bei der Errichtung neuer Erneuerbarer-Energien-Anlagen wirkungsvoll gewährleistet und überprüft werden könne. Mehrere Marktanalysen und wissenschaftliche Studien haben bereits aufgezeigt, dass Bürgerenergie in Ausschreibungen einen systematischen Wettbewerbsnachteil gegenüber Energiekonzernen und großen Projektentwicklern hat.

Auf Unverständnis stößt beim Bündnis Bürgerenergie insbesondere, dass die Bundesregierung von einem Vorschlag der EU-Kommission im Hinblick auf Windanlagen an Land nicht Gebrauch machen will. Dieser sieht vor, dass kleine Akteure und kleine Projekte von dem Ausschreibungsprinzip ausgenommen werden. Erst kürzlich hatten auch neun Landesministerinnen und –minister den Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel in einem Protestbrief dazu aufgefordert, durch Ausnahmen von Ausschreibungen für kleine Bürgerenergieprojekte die Akteursvielfalt zu wahren und die Akzeptanz für den Ausbau Erneuerbarer Energien zu erhalten.

Bündnis Bürgerenergie e.V. direkter Link zum Artikel