Backhaus: Gesellschaftliche und moralische Pflicht für besseren Tierschutz

Backhaus: Gesellschaftliche und moralische Pflicht für besseren Tierschutz
Backhaus: Gesellschaftliche und moralische Pflicht für besseren Tierschutz

Heute wurde in Schwerin durch Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, das Tierschutzkonzept Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt.

„Wir müssen uns auf verschiedenen Ebenen für einen besseren Tierschutz einsetzen. Daher werden wir zum Beispiel weiterhin unser Agrarförderprogramm auf einen besseren Tierschutz ausrichten und in den nächsten zwei Jahren 1,5 Millionen Euro in die Sanierung der Tierheime investieren.


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Außerdem werden wir einen Grundbetreuungsschlüssel für Nutztierhaltungen entwickeln, um zu ermitteln, wie viel Personal man benötigt, um Tiere artgerecht zu betreuen. Denn es kommt nicht auf die Größe eines Stalls an, sondern wie mit den Tieren umgegangen wird. Und hier wollen wir ansetzen und messbare Verbesserungen zusammen mit den Tierhaltern erreichen. So etwas wie den Betreuungsschlüssel gibt es in Deutschland bisher nicht“, erklärte der Minister heute.

Das Tierschutzkonzept wurde mit dem Tierschutzbeirat des LU abgestimmt. Zu den Mitgliedern gehören Vertreterinnen und Vertreter von Tierschutzorganisationen, der Landestierärztekammer, des Bauernverbandes, des BUND, der evangelischen und katholischen Kirche, des Landeszooverbandes, des Leibniz-Institutes in Dummerstorf sowie des Landkreistages. Grob unterteilt sich das Konzept in den Bereich für landwirtschaftliche Nutztiere und in den Bereich für Tierschutzprojekte. Es werden jeweils konkrete Ziele und Maßnahmen sowie der aktuelle Sachstand und ein Zeitplan zur Erreichung der Ziele formuliert. „Wir haben dabei die Forderungen der Gesellschaft genauso berücksichtigt wie die Erkenntnisse der Tierhalter und der Wissenschaft. Insofern haben wir nun einen wirklich guten Handlungsrahmen entwickelt“, so Dr. Backhaus.

Außerdem wird sich die Landesregierung weiterhin an der Entwicklung möglichst bundeseinheitlicher Tierschutzindikatoren beteiligen. „Auch arbeiten wir mit Niedersachsen, Schleswig-Holstein, NRW sowie den Stadtstaaten Hamburg und Bremen an einem länderübergreifenden Grundsatz zur Vermeidung des Schlachtens tragender Tiere. Außerdem haben wir noch vor allen anderen Bundesländern das Problem des vermehrten Antibiotikaeinsatzes erkannt, als erste landesweit erfasst und sind diesen Themenkomplex auch mutig angegangen. Wir werden weiterhin den ganzheitlichen Ansatz während des gesamten Haltungsprozesses verfolgen“, stellte der Minister dar.

Bei den Tierschutzprojekten außerhalb der Landwirtschaft steht vor allem die stärkere Förderung der Tierheime im Vordergrund. Die Landesregierung hat seit 1993 ca. 1,5 Mio. Euro Fördermittel bereitgestellt, um die Tierheime im Land zu unterstützen. Allerdings gibt es bei vielen Heimen mittlerweile einen großen Investitionsbedarf, v.a. bei der Sanierung der Gebäude. „Es ist eine gesellschaftliche Aufgabe, diese überwiegend ehrenamtlich geleistete Arbeit zu unterstützen. Daher haben wir beschlossen, die Mittel hierfür deutlich zu erhöhen“, erklärte Dr. Backhaus.

Andere Projekte sind z. B. der Umgang mit kranken und verletzten Wildtieren oder Maßnahmen zum Katzenschutz. Die dazu gehörige Katzenkastrationsverordnung befindet sich nach der erfolgreichen Ressortanhörung derzeit in der Verbandsanhörung. „Das Tierschutzkonzept soll ausdrücklich kein abschließendes oder statisches Werk sein, sondern nach neuen Erkenntnissen angepasst und weiterentwickelt werden. Wir werden zusätzliches Personal nutzen, um die Umsetzung des Tierschutzkonzeptes voranzubringen und um die Landkreise bei der Arbeit der Tierschutzkontrollen zu unterstützen“, sagte der Minister.

Backhaus: Gesellschaftliche und moralische Pflicht für besseren Tierschutz - Anhang 1
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