Vereinbarung der Dualen Systeme

Weitere Maßnahmen zur Sicherung der privatwirtschaftlich organisierten

Umsetzung der LAGA M 37 und Prüfung der Mengen von Maklern und Handelsunternehmen

Neuer Mengenclearingvertrag der Systembetreiber setzt den finalen Entwurf der LAGA-Mitteilung M 37 um und regelt die Prüfung der Mengenmeldungen von Maklern und Handelsunternehmen / Weitere Anstrengungen der Systembetreiber zur Sicherung der privatwirtschaftlich organisierten haushaltsnahen Verpackungsentsorgung.


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Die dualen Systembetreiber haben am gestrigen Montag ihren Mengenclearingvertrag um zwei entscheidende Themenkomplexe ergänzt: So setzt der neue Mengenclearingvertrag der Systembetreiber zum einen den finalen Entwurf der Mitteilung Nr. 37 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA M 37) vom 24.06.2015 um. Die LAGA M 37 konkretisiert unter anderem die Pflichten zur Systembeteiligung, die Anforderungen an Branchenlösungen, die Hinterlegungspflichten einer Vollständigkeitserklärung und die Anforderungen zur Führung der Mengenstromnachweise. Insbesondere stellt die LAGA M 37 klar, dass pauschale Mengenabzüge nicht zulässig sind und die Mengen der Meldungen gegenüber Clearingstelle und DIHK sowie in den Mengenstromnachweisen übereinstimmen müssen.

Alle Systembetreiber haben im Rahmen der Verabschiedung des neuen Mengenclearingvertrags nunmehr die Regelungen der LAGA M 37 als verbindlich anerkannt. Zum anderen regelt der neue Mengenclearingvertrag auch die Prüfung der Mengenmeldungen durch Pool-Wirtschaftsprüfer sowohl von sogenannten Maklern als auch von Handelsunternehmen, die als beauftragte Dritte für andere Erstinverkehrbringer tätig werden. Mit der Erweiterung der Prüfungspflicht soll sichergestellt werden, dass die Vorgaben, denen sich die Systembetreiber unterwerfen, möglichst effektiv umgesetzt und auch von anderen Marktteilnehmern eingehalten werden. Der neue Mengenclearingvertrag und damit auch die Prüfungspflicht gelten erstmalig für das Leistungsjahr 2016.

Thomas Mehl, Geschäftsführer des zweitgrößten dualen Systems BellandVision, unterstreicht, dass die Systembetreiber mit dem neuen Mengenclearingvertrag einen weiteren wesentlichen Beitrag zur Qualitätserhöhung und zur Sicherung der privatwirtschaftlich organisierten haus-haltsnahen Verpackungsentsorgung leisten. „Die dualen Systeme stellen damit erneut unter Beweis, dass sie handlungsfähig sind und auf aktuelle Entwicklungen sachgerecht und konse-quent reagieren. Gestern haben wir gemeinsam eine gute Basis für die weitere Entwicklung der dualen Systeme gelegt.“

Über BellandVision

Die BellandVision GmbH, mit Sitz in Pegnitz, ist eine 100%ige Tochter der SITA DEUTSCHLAND und damit ein Unternehmen der SUEZ ENVIRONNEMENT Gruppe. Der börsennotierte französische Konzern umfasst die gesamten Aktivitäten in der Wasser- und Abfallwirtschaft der SUEZ Gruppe.

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