Klimawandel, Lärmschutz, Nachhaltigkeit
Berlin - 28.07.2015Saubere Baumaschinen auf öffentlichen Baustellen
Aus der Sitzung des Senats
Der Senat will künftig erhöhte Umweltstandards für Baumaschinen auf allen öffentlichen Baustellen des Landes Berlin umsetzen. Der hohe Dieselrußausstoß von Baumaschinen soll verringert und die Luftqualität verbessert werden. Der Senat hat dazu heute eine entsprechende Vorlage von Stadtentwicklungs- und Umweltsenator Andreas Geisel zur Kenntnis genommen. Sie wird nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.
Die neuen Umweltstandards sollen künftig Teil der Ausschreibung bei allen Bauleistungen der öffentlichen Hand Berlins werden. Die Regelung soll ab Januar 2016 gelten.
Senator Geisel: „Für die Luftreinhaltung und für die Gesundheit der Berlinerinnen und Berliner ist die weitere Verringerung von Ruß durch emissionsarme Baumaschinen ein wichtiger Schritt. Das Land Berlin muss hier als Vorbild vorangehen, denn der Rußausstoß einer Baumaschine lässt sich mit einem Filter um 90 Prozent senken.“
Durch die Regelung der Umweltzone konnte der Rußausstoß aus Kraftfahrzeugen bereits um ca. 60 Prozent verringert werden. Baumaschinen sind von den Regelungen der Umweltzone durch Bundesrecht ausgenommen. Berlin möchte dennoch, dass die Baumaschinen künftig sauberer werden.
Dieselruß ist krebserregend und erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Außerdem tragen die ultrafeinen schwarzen Partikel zur Klimaerwärmung bei. Baumaschinen sind teilweise über viele Stunden in Betrieb und können lokal im Umfeld einer Baustelle erheblich zur Feinstaubbelastung beitragen. Durch die neuen Umweltstandards müssen die eingesetzten Baumaschinen das Abgasniveau von neuen Maschinen erreichen. Ältere Maschinen müssen mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden.
Um die Belastung für Bauunternehmen hinsichtlich der Umstellung des Maschinenparks zeitlich zu strecken, ist eine zweistufige Einführung vorgesehen. Für die erste Gruppe von Maschinen sollen die Umweltstandards in allen Ausschreibungen nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften ab Januar 2016 beachtet werden, für die zweite Gruppe in allen Ausschreibungen ab 1. Juli 2016.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat in diesem Zusammenhang ein Beratungsprojekt mit praktischen Informationen zum Projekt gestartet und einen Leitfaden entwickelt, der unter folgender Internetseite abgerufen werden kann: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/luftqualitaet/de/baumaschinen/index.shtml
Senatskanzlei Berlin
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