Zweite Offenlage des Teilregionalplans Energie

Abstimmung der Regionalversammlung Mittelhessen

Die Regionalversammlung Mittelhessen stimmte heute (23. Juli) in der Gleentalhalle Kirtorf (Vogelsbergkreis) über die zweite Offenlage des überarbeiteten Teilregionalplans Energie Mittelhessen ab. Mit 24 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen wurde beschlossen, das im Regierungspräsidium Gießen erarbeitete und in zahlreichen Sitzungen des zuständigen Ausschusses für Energie, Umwelt, Ländlichen Raum und Infrastruktur beratene Planwerk ein zweites Mal offen zu legen.


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Neben den Bürgerinnen und Bürgern werden in dieses Beteiligungsverfahren alle 101 Kommunen, die fünf Landkreise sowie zahlreiche weitere öffentliche Stellen in Mittelhessen und angrenzenden Regionen einbezogen. „Der Teilregionalplan Energie enthält wesentliche Rahmendaten und Festlegungen zur Umsetzung der Energiewende“, berichtete Regierungspräsident Dr. Lars Witteck. Künftig sollen 12.300 Hektar der Fläche Mittelhessens als Vorranggebiete zur Nutzung der Windenergie ausgewiesen werden, das ist ein Anteil von 2,3 Prozent der Gesamtfläche. Auf die einzelnen Landkreise entfallen demnach: 1.100 ha (1,3%) im Kreis Gießen, Lahn-Dill-Kreis 2.300 ha (2,2%), Kreis Limburg-Weilburg 2.200 ha (3,0%), Kreis Marburg –Biedenkopf 3.800 ha (3,0%), Vogelsbergkreis 2.900 ha (2%). „Mit dieser Festlegung ist eine Ausschlusswirkung für die Errichtung von Windenergieanlagen im übrigen Planungsgebiet verbunden“, so Witteck weiter. Die Ausweisung der Vorranggebiete auf der dafür besonders prädestinierten überörtlichen Planungsebene solle gewährleisten, dass konfliktträchtige Vorhaben verhindert und die Windenergienutzung von vornherein auf dafür geeignete Gebiete gelenkt wird.

Der Plan enthält außerdem textliche Festlegungen und kartenmäßige Ausweisungen zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen, zu Biogasanlagen und zum Biomasseanbau sowie zur Nutzung von Wasserkraft und Geothermie – insgesamt also Festlegungen für einen ausgewogenen Energiemix, der mit dem Planwerk gesteuert werden soll. Dabei geht es um alle diejenigen Energieformen, die raumbedeutsam sind, das heißt größere Flächen in Anspruch nehmen oder eine Wirkung über den Nahbereich hinaus haben. Daneben umfasst der Plan Aussagen zur Sicherung von Energieleitungstrassen sowie zu Abstandsregelungen zwischen neuen Trassen und Siedlungsflächen. In der Summe sind etwa acht Prozent der Regionsfläche für die Nutzung Erneuerbarer Energien vorgesehen. Unter der Voraussetzung, dass gleichzeitig der Energieverbrauch deutlich gesenkt wird (nämlich bis zum Jahr 2050 um ein Viertel im Vergleich zu 2008), sind diese Flächen in einer Größenordnung von etwa 43.000 Hektar geeignet und erforderlich, um die regionalen Energieziele, das heißt die vollständige Deckung des mittelhessischen Energieverbrauchs (ohne Verkehr) aus Erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2050, zu erreichen.

Der heutigen Entscheidung vorausgegangen war eine erste Offenlage des Plans von Januar bis April 2013. Mehr als 3.000 Anregungen und Bedenken gingen daran anschließend bei der Oberen Landesplanungsbehörde des RP ein, die es abzuarbeiten und auszuwerten galt. Ein großer Teil der Stellungnahmen konnte berücksichtigt werden, auch wenn wegen oftmals widerstreitender Interessen und Planungsvorstellungen nicht alle Vorschläge aufgegriffen werden konnten. Gründlich eingearbeitet werden mussten auch umfangreiche avifaunistische Untersuchen zu den Vogelschutzgebieten „Hoher Westerwald“ und „Vogelsberg“. Insgesamt führte dies dazu, dass sich die ausgewiesenen Flächen für Windkraft gegenüber dem ersten Entwurf um 0,8 Prozent verkleinerten. Während einzelne Vorranggebiete komplett herausgenommen oder verkleinert wurden, sind an anderen Stellen aufgrund neuer Erkenntnisse (zum Beispiel zur Windhöffigkeit) Gebiete hinzugekommen. Der Vorsitzende der Regionalversammlung, Klaus Weber, sprach von einer Herkulesaufgabe, die mit diesem Plan bewältigt worden sei. Dennoch brachte er sein Bedauern darüber zum Ausdruck, dass im Bereich vieler der windhöffigsten Gebiete letztlich dem Naturschutz der Vorzug vor der Windenergienutzung gegeben wurde.

Mit Blick auf die öffentliche Auslegung des Teilregionalplans Energie werden vom Gießener Regierungspräsidium rund 600.000 Seiten Unterlagen und Karten ausgedruckt und verschickt; hinzu kommen 1.500 Datenträger. Die Materialien werden ab dem 7. September 2015 beim Regierungspräsidium und den Kreisverwaltungen offengelegt. Daneben werden sämtliche relevanten Unterlagen über die Homepage des Regierungspräsidiums und im Energieportal Mittelhessen einsehbar sein. Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange haben bis zum 20. Oktober 2015 Gelegenheit, Stellungnahmen abzugeben. Dazu kann ein auf der Interseite des Regierungspräsidiums eingestellter Vordruck ausgefüllt und einfach per E-Mail zurückgeschickt werden. Auch die Einsendung per Post ist weiterhin möglich.

In der Regionalversammlung sind die Landkreise, kreisfreien Städte und kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern vertreten Sie besteht zurzeit aus 31 Mitgliedern, die von den Kreistagen und Stadtverordnetenversammlungen der Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg sowie der Städte Gießen, Marburg und Wetzlar gewählt werden. Die Regionalversammlung verfügt über ein Präsidium und zwei fachbezogene Ausschüsse. Die Ausschüsse bereiten die Beschlüsse der Regionalversammlung vor oder entscheiden bestimmte Angelegenheiten, sofern sie dazu beauftragt worden sind. Die Sitzungen der Regionalversammlung und der beiden Ausschüsse sind öffentlich.

Zweite Offenlage des Teilregionalplans Energie - Anhang 1
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