Kreislaufwirtschaft
Münster/Gelsenkirchen - 08.07.2015
Bezirksregierung Münster

102 Abfalltransporte kontrolliert

Dass die Zahl der Abfalltransporte auf der Autobahn A2 bei Gelsenkirchen am Mittwoch (8. Juli) plötzlich deutlich abnahm, hatte einen handfesten Grund: Es hatte sich herumgesprochen, dass eine große international besetzte Spezialtruppe mit Abfallexperten der Bezirksregierungen, Kontrolleuren des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG), der niederländischen Inspectie Leefomgeving en Transport (ILT), des österreichischen Lebensministeriums Wien, dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA), der Autobahnpolizei Münster, Kamen und Recklinghausen sowie dem Zoll auf der Suche nach illegalen Abfalltransporten waren.

Seit den Morgenstunden leiteten sie die Lastkraftwagen auf die umliegenden Rast- und Parkplätze, wo Ladung und Papiere einer gründlichen Inspektion unterzogen wurden. Kein Wunder, dass mancher Transporteur es vorzog, die A2 lieber großräumig zu umfahren.

Unter der Leitung der Bezirksregierung Münster kontrollierte dieses rund 70-köpfiges, internationale Team mit insgesamt 24 Einsatzfahrzeugen den Schwerlastverkehr. Insgesamt 102 Transportfahrzeuge wurden inspiziert.

Ein Analyse-Team des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) verstärkte das Kontrollteam. In sechs Fällen wurden Proben gezogen, um die Einstufung von Abfällen zu überprüfen. Dazu kamen zwei mobile Laborfahrzeuge zum Einsatz.

Auch Regierungspräsident Prof. Dr. Reinhard Klenke, der die Kontrollen auf der Raststätte „Resser Mark“ zeitweise beobachtete und auch in einem Einsatzfahrzeug eine mobile Kontrolle fuhr, zeigte sich sehr zufrieden über den Ablauf des Einsatzes: "Es ist wichtig, dass die Bevölkerung und die Umwelt vor Gefahren, die von illegalen Abfalltransporten ausgehen können, wirksam geschützt wird. Nachhaltige Kontrollen sind auch im Interesse der großen Zahl der redlichen Transportunternehmen nötig. Deshalb freut es mich zu sehen, wie gut und effektiv die Experten der Bezirksregierungen und der verschiedenen Kontrollbehörden- auch aus den Nachbarländern- zusammenarbeiten".

Bei einer Kontrolle ergab sich der Verdacht auf eine Straftat. Dieser Fall, wurde der Staatsanwaltschaft übergeben. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt untersagt, bis die Zulässigkeit des Transportes nachwiesen werden konnte. Zudem wurde der geladene Abfall als gefährlich eingestuft und in ein gesichertes Transportfahrzeug umgeladen.

Trotz der zahlreichen kontrollierten Fahrzeuge war die Beanstandungsquote aber vergleichsweise gering: Nur 20 Prozent der Transporte hatten unvollständige Papiere oder waren gar illegal unterwegs.

Dies führt Einsatzleiter Gernot Hülser von der Bezirksregierung Münster auf die regelmäßigen Abfalltransportkontrollen zurück. Mitarbeiter der Bezirksregierung Münster arbeiten in wöchentlicher Kooperation mit Kontrolleinheiten des Bundesamtes für Güterverkehr und dem Zoll zusammen. Überprüft wird auf allen Autobahnen und größeren Bundesstraßen im Regierungsbezirk. Dazu kommen gemeinsame Kontrollen mit europäischen Kollegen an den deutschen Außengrenzen, vorwiegend jedoch an der niederländischen Grenze.

Die Mitarbeiter der Bezirksregierung Münster haben in diesem Jahr auf den Straßen bis jetzt an 30 Tagen Abfalltransportkontrollen durchgeführt und waren dabei auch an Grenzkontrollen beteiligt. Dabei wurden insgesamt rund 850 Fahrzeuge kontrolliert. 190 Transporte davon wurden beanstandet. Durch die gute Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden erreicht die Bezirksregierung Münster europaweit die höchsten Kontrollzahlen und festgestellten Beanstandungen. Auch in Zukunft wird die Bezirksregierung Münster die gesetzlich vorgeschriebene Kontrolltätigkeit intensiv fortsetzen und international noch mehr ausweiten.

Ergebnis der Kontrollen am 8. Juli 2015:

  • Kontrollierte Fahrzeuge: 102
    Grenzüberschreitende Transporte:
    nicht gefährlicher Abfall: 17

  • gefährlicher Abfall: 10
    Innerdeutsche Transporte:
    nicht gefährlicher Abfall: 24
    gefährlicher Abfall: 12

  • Beanstandungen bei 68 Abfalltransporten:
    gesamt: 13
    innerdeutsch: 4
    grenzüberschreitend: 9
    Beanstandungsquote: 20 Prozent
    Verdacht auf eine Straftat nach § 326 StGB mit Abgabe an die Staatsanwaltschaft: 1

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