Großes Geheimnis um die Verbrennungsentgelte

Der BdSt NRW hat zum 24. Mal den Abwasser- und Abfallgebührenvergleich durchgeführt

Es gibt gute und schlechte Nachrichten bei den Müll- und Abwassergebühren. Zuerst die guten: Mönchengladbach konnte seine Müllgebühren deutlich senken, in dem die Leerung europaweit ausgeschrieben wurde und auch in Oberhausen und Moers entschied sich die Mehrheit der Bürger für einen anderen Abfuhrrhythmus und spart nun viel Geld. Die schlechten:


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Bei den Abwassergebühren gibt es zum Teil erhebliche Steigerungen, unter anderem in Weilerswist, Extertal und Inden. Und um die Verbrennungsentgelte wird in 12 der 53 Kreise und Städte ein großes Geheimnis gemacht. Die Bürger können so aber nicht nachvollziehen, wie sich ihre Abfallgebühr zusammensetzt. Doch darauf haben sie ein Recht.

Düsseldorf. 12 der 23 kreisfreien Städte und der 31 Kreise wollen oder können nicht sagen, wie viel sie pro Tonne Hausmüll für die Verbrennung zahlen müssen Verbrennung zahlen müssen. Das ist ein Ergebnis der 24. Abfall- und Abwassergebührenumfrage, die der Bund der Steuerzahler NRW heute vorgestellt hat.

Der Kreis Viersen hat bezüglich der Verbrennungsentgelte gar nicht geantwortet. Der Hochsauerlandkreis erklärte, er wisse nicht, wo der Müll des Kreises verbrannt werde. Der Kreis Soest wollte keine Angaben machen und verwies auf sein „differenziertes Entsorgungskonzept“. Aus dem Kreis Siegen-Wittgenstein hieß es, der Müll werde „unter anderem“ in Hagen, Herten und Wuppertal verbrannt. Die Preise für die Verbrennung könne man aber nicht nennen, da man einen Gesamtpreis für das Abholen, den Transport und die Verbrennung vereinbart habe. Ähnlich argumentiert der Kreis Steinfurt, dabei wurde für 2012 in einem Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht NRW das Verbrennungsentgelt auf 96,51 Euro beziffert.

Auch der Kreis Heinsberg kann nach eigenen Angaben die Preise für die Verbrennung nicht nennen. Die Kreise Coesfeld, Höxter und Paderborn sowie die Städte Bottrop, Essen und Gelsenkirchen dagegen machen schlicht keine Angaben. „Aber wie sollen die Verbraucher so nachvollziehen können, wie sich ihre Gebühren zusammensetzen und warum sie hoch oder niedrig ausfallen? Das geht so nicht“, sagt Heinz Wirz, Vorsitzender des BdSt NRW. Der Verein hat daher die Bottroper Entsorgung und Stadtreinigung Anstalt des öffentlichen Rechts (BEST) und den Kreis Paderborn auf Auskunft über die Verbrennungsentgelte verklagt und, damit die Informationen nicht erst in einigen Jahren vorliegen, einstweiligen Rechtsschutz beantragt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat dem Antrag bereits stattgegeben und die BEST verpflichtet, dem Bund der Steuerzahler NRW die gewünschten Auskünfte zu erteilen. Das Verwaltungsgericht Minden dagegen sieht keine Eilbedürftigkeit.

Der Grund für die Geheimniskrämerei ist dem BdSt NRW durchaus klar. „Die Städte und Kreise zahlen zum Teil bei der gleichen Verbrennungsanlage unterschiedliche Preise je Gewichtstonne Hausmüll, je nachdem wie gut sie mit dem Anlagenbetreiber verhandelt haben.“ Ein Beispiel: In der Müllverbrennungsanlage Weisweiler zahlen die Städteregion Aachen, die Stadt Aachen und der Kreis Düren 177,92 Euro für die Verbrennung einer Tonne Hausmüll. Der Rhein-Erft Kreis zahlt nur 155,44 Euro pro Gewichtstonne und der Kreis Euskirchen sogar nur 111,49 Euro. Der Kreis Heinsberg, der dort ebenfalls seinen Müll verbrennt, konnte den Preis – wie oben geschildert – nicht nennen.

Was die Abfallgebühren insgesamt anbelangt, gibt es nach wie vor bei den Kommunen erhebliche Unterschiede – unabhängig davon, ob die Restmülltonne jede Woche, alle 14 Tage oder alle vier Wochen geleert wird (Link: Übersicht der Spitzenreiter, Mappe Abfallgebühren). 188 Kommunen lassen die Restmüllgefäße alle vier Wochen leeren. Eine 120-Liter-Tonne (bei zusätzlich vierwöchentlicher Leerung der 120-Liter-Biotonne und einem Papierabfall in haushaltsüblichen Mengen) kostet dabei mit 95,97 Euro im Jahr in Elsdorf am wenigsten und mit 385,80 Euro in Neukirchen-Vlyn am meisten. Bei der zweiwöchentlichen Leerung und gleicher Tonnengröße ist Steinfurt mit 123 Euro die preiswerteste Kommune und Münster mit 528 Euro die teuerste. Bei wöchentlicher Leerung ist Düsseldorf mit 512,58 Euro am teuersten und Gelsenkirchen mit 215,15 Euro am günstigsten.

Im Durchschnitt mussten die Kommunen, in denen der Restmüll alle vier und alle zwei Wochen abgeholt wird, einen minimalen Anstieg von 1 Euro beziehungsweise 1,80 Euro im Jahr verzeichnen. Bei den Kommunen, die den Müll wöchentlich leeren lassen, sank die Gebühr dagegen im Durchschnitt. „Das ist allerdings nur dem Umstand zu verdanken, dass nur noch wenige Kommunen eine wöchentliche Leerung anbieten und nun eine davon – Mönchengladbach - ihre Gebühren deutlich senken konnte, was sich beim Durchschnitt sofort bemerkbar macht“ erklärt Harald Schledorn, Gebührenexperte des BdSt NRW, der die Umfrage durchgeführt hat. Die Stadt ist einer Forderung des Verbandes nachgekommen und hat die Abholung des Mülls europaweit ausgeschrieben. Das Ergebnis: Statt 366,19 Euro müssen dort jetzt 304,14 Euro für die wöchentliche Leerung einer 50 oder 60-Liter-Restmülltonne gezahlt werden. „Das ist trotzdem noch ein hohes Niveau, aber dennoch ein wichtiger Schritt“, kommentiert Schledorn. Er appelliert nun an Mönchengladbach, ebenso wie an die anderen acht Städte, den Abfuhrrhythmus zu ändern.

Dass dies von den Bürgern sehr begrüßt würde, zeigen die Städte Moers und Oberhausen. Dort können die Bürger wählen, ob ihr Restmüll wöchentlich, alle zwei oder alle vier Wochen geleert wird. Sie mussten dafür natürlich unterschiedliche Preise zahlen. In beiden Städten ist im Laufe des vergangenen Jahres eine Mehrheit zum vierwöchentlichen Rhythmus gewechselt. Ein Vergleich der Preise macht deutlich warum: Für die Leerung einer 120-Liter-Restmülltonnen mussten in Oberhausen 2014 bei wöchentlicher Leerung 389,39 Euro im Jahr gezahlt werden, bei vierwöchentlicher Leerung sind es nur noch 99,37 Euro. In Moers kostet 2014 die wöchentliche Leerung für eine 120-Liter-Restmülltonne 653,40 Euro, die nun übliche vierwöchentliche Leerung dagegen schlägt mit auf 309,30 Euro zu Buche.

„Würden auch die weiteren Forderungen des BdSt NRW erfüllt – wie EU-weite Ausschreibung der Entsorgung, Transparenz bei den Verbrennungsentgelten, Senkung der Gebühren durch die Erlöse aus der Altpapier- und Altkleiderentsorgung – würde das ebenfalls zu einer erheblichen Entlastung der Bürger führen“, ist sich der BdSt-Vorsitzende sicher.

Gleiches gilt für die Abwassergebühren. Hier fordert der Verein seit mehreren Jahren, dass unter anderem die Ermessensspielräume bei der Gebührenkalkulation im Sinne der Bürger ausgeschöpft werden. Leider handeln viele Kommunen genau gegenteilig. So gehen die Kommunen Aldenhoven, Datteln, Elsdorf, Gladbeck, Hemer, Krefeld, Kreuzau, Langerwehe, Mettmann, Moers, Niederzier, Übach-Palenberg und Welver in ihrer Kalkulation von einem Mischzinssatz von sieben Prozent aus. Rechtmäßig wären für das Jahr 2015 höchstens 6,7 Prozent. Auch der Verzicht des Landes auf die Abwasserabgabe könnte die Gebührenlast um zwei bis drei Prozent reduzieren. Stattdessen ist die Abwasergebühr für einen Musterhaushalt mit einem Frischwasserverbrauch von 200 Kubikmetern pro Jahr und einem Grundstück mit 130 Quadratmetern versiegelter Fläche im Landesdurchschnitt um 1,2 Prozent auf 700,69 Euro gestiegen. Zum Vergleich: Der NRW-Verbraucherpreisindex ist von Mai 2014 bis Mai 2015 nur um 0,7 Prozent gestiegen. Spitzenreiter bei den Steigerungen sind dabei Weilerswist, wo die Gebühr um 35,8 Prozent stieg, Extertal ( + 34,6 Prozent) und Inden (+ 31,7 Prozent).

„Das sind Paradebeispiele dafür, dass die Wohnnebenkosten, die zu Recht längst als zweite Miete bezeichnet werden, die Bürger immer stärker belasten“, so Wirz. Preistreiber Nummer eins sei dabei der Staat, der durch die Erhöhung der Abwassergebühren, der Grundsteuer B, der Erhöhung der Grunderwerbsteuer, der Einführung eines Abfallwirtschaftsplans mit entsprechend negativen Folgen oder durch Intransparenz für immer höhere Nebenkosten sorgen, denen weder Mieter noch Eigenheimbesitzer entgehen können. Kommunen wie auch das Land seien gefordert, dies zu ändern, so Wirz, durch die genannten Beispiele beim Abwasser und Abfall sowie die Einführung einer Grundsteuerbremse und nicht zuletzt durch ein Transparenzgesetz, dass der Heimlichkrämerei einiger Kommunen endlich ein Ende mache .

Alle Ergebnisse der Gebührenumfrage finden Sie in den folgenden pdf-Dokumenten, sowie den pdf-Mappen zu den Verbrennungsentgelten, den Abfallgebühren und den Abwassergebühren. Die Zusammenstellung dieser Daten und das Herausfiltern der Ergebnisse ist sehr zeit- und arbeitsintensiv. Damit wir diese Leistung dennoch weiterhin erbringen können, brauchen wir Ihre Hilfe: Unterstützen Sie uns mit einer Spende.

Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e.V. direkter Link zum Artikel