Kreislaufwirtschaft
Berlin - 02.07.2015

VKU zum Bundestagsbeschluss zum Elektrogesetz

Der Bundestag wird heute die Novelle des Elektrogesetzes beschließen. Der VKU begrüßt, dass zukünftig die Sammelziele für Elektro- und Elektronikaltgeräte in abgestufter Form ab 2016 und 2019 erhöht werden sollen. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck dazu: „Die Erhöhung der Quoten fördert die Kreislaufwirtschaft. Die kommunalen Unternehmen nehmen die Herausforderung an, die neuen Sammelziele zu erreichen.“

Die Novelle hat vielfältige Auswirkungen auf die kommunalen Sammelstrukturen für Elektroaltgeräte, so wird die Erfassung von Elektroaltgeräten in Sammelgruppen durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger neu geregelt, etwa wird eine neue Sammelgruppe für Photovoltaikmodule aufgenommen. Reck: „Mit der neuen Zusammensetzung der Sammelgruppen trägt der Gesetzgeber neuen technischen Entwicklungen Rechnung und leitet neue Abfallströme in geordnete Bahnen, die ein hochwertiges Management garantieren.“

Die geplante Rücknahmeverpflichtung, nach der Händler unter bestimmten Bedingungen Elektroaltgeräte zurücknehmen müssen, ist grundsätzlich auf Händler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 Quadratmetern für Elektro- und Elektronikgeräte begrenzt worden. Zwar hat der VKU dafür plädiert, auf die Rücknahmepflicht des Handels gänzlich zu verzichten und es diesbezüglich bei der einheitlichen kommunalen Zuständigkeit der Kommunen zu belassen. Jedoch dürften die Auswirkungen der neuen Verpflichtungen des Handels begrenzt sein, da viele großen Elektrohändler bereits heute freiwillig Elektroaltgeräte zurücknehmen und es somit nicht zu einer großen Zersplitterung der Entsorgungswege kommt.

Der VKU als Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft begrüßt, dass die Regelungen zur Eigenvermarktung (Optierung) von Elektroaltgeräten gegenüber dem Referentenentwurf weit weniger bürokratisch ausgefallen sind. Der VKU hat immer darauf gedrängt, dass die Optierung nicht durch unverhältnismäßige Reporting-Pflichten belastet wird. Somit sind die Kommunen bei der Eigenvermarktung nunmehr verpflichtet, Monatsmengenmeldungen an die Gemeinsame Stelle abzugeben, anstatt unverzüglich nach Abgabe von Altgeräten an die Erstbehandlungsanlage zu melden. In weiterer Folge muss noch der Bundesrat befasst werden, dann wird das Gesetz voraussichtlich im Herbst 2015 in Kraft treten.

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Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)