Klimawandel, Lärmschutz, Nachhaltigkeit
Berlin - 01.07.2015

Eine österreichische Familie stellte erfolgreich einen Antrag auf Maßnahmen zur Luftverbesserung beim Verwaltungsgerichtshof in Graz

Die Deutsche Umwelthilfe zwingt hessische Landesregierung zum Handeln. Der österreichische Verwaltungsgerichtshof bezieht sich bei seinem Urteil auf die Europäische Luftqualitätsrichtlinie. Bürgerinnen und Bürger, die in einem Gebiet Österreichs mit erhöhten Feinstaubbelastungen leben, dürfen einen Antrag auf Erstellung eines Luftqualitätsplanes stellen, wenn die Grenzwerte überschritten wurden und wenn bei den lokalen Behörden eine Frist zur Einhaltung dieser Grenzwerte fehlt.

Der Deutsche Umwelt- und Verbraucherschutzverband Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat ein Gerichtsverfahren gegen die Hessische Landesregierung gewonnen, nach dem in Limburg und Offenbach die Stickstoffdioxid-Werte (NO2) anhaltend hoch waren. Laut Auffassung der DUH habe sich in beiden Städten die Luftqualität nicht genügend verbessert um die Gesundheit der Bewohner ausreichend zu schützen.

Bundesgeschäftsführer der DUH, Jürgen Resch, appellierte an die staatlichen Behörden, die Luftreinhaltung schnellstmöglich voranzubringen: „Das Hessische Umweltministerium darf den Kampf gegen die Luftbelastung nicht länger auf die lange Bank schieben. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger ist jetzt gefährdet. Es ist nach deutschem und europäischem Recht inakzeptabel, Maßnahmen vorzuschlagen, die erst in fünf oder zehn Jahren greifen“.

Teilen Sie diesen Beitrag


Deutscher Naturschutzring e.V.
direkter Link zum Artikel