Umgang mit windkraftempfindlichen Vogelarten

Landesregierung und LUBW veröffentlichen Hinweise zum Umgang mit windkraftempfindlichen Vogelarten und Hinweise zu artenschutzrechtlichen Ausnahmen

Minister Bonde, Hermann und Untersteller: „Mit diesen Hinweisen wird der Windkraftausbau erleichtert und zugleich der Artenschutz gefestigt.“ Als Ergänzung der bereits vorliegenden Arbeitshilfen haben Landesregierung und LUBW Landesanstalt für Umwelt Messungen und Naturschutz heute Bewertungshinweise zum Umgang mit windkraftempfindlichen Vogelarten und Hinweise zu artenschutzrechtlichen Ausnahmen veröffentlicht.


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Sie sind eine Handreichung für Planer und Genehmigungsbehörden, mit der artenschutzrechtliche Unsicherheiten beim Ausbau der Windkraft beseitigt werden sollen. Die Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, für Verkehr und Infrastruktur, Winfried Hermann und für Umwelt und Energie, Franz Untersteller, erklärten, die Bewertungshinweise der LUBW seien unter anderem unter Mitwirkung der Naturschutzverbände sowie des Bundesverbands Windenergie (BWE) erarbeitet worden und im Ergebnis ein ausgewogener Interessenausgleich zwischen Windkraftnutzung einerseits und Artenschutz andererseits: „Damit wird der Windkraftausbau erleichtert und zugleich der Artenschutz gefestigt.“

Die bereits im Vorfeld der Veröffentlichung geäußerte Kritik an den Vorgaben wiesen die Minister erneut entschieden zurück. „Dichtezentren für den Rotmilan auszuweisen, ist keine baden-württembergische Erfindung und fachlich gut begründet. Wir haben uns auf eine Regelung verständigt, mit der wir den Rotmilan schützen und gleichzeitig den Windenergieausbau voranbringen können. Das mit vielen Fachleuten abgestimmte Papier bewältigt genau diesen notwendigen Spagat. Auch in Dichtezentren kann der Bau von Windkraftanlagen unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.“

Die Bewertungshinweise geben den Planern und Behörden wichtige Hilfestellungen für ihre Entscheidungsprozesse. Sie enthalten für alle windkraftempfindlichen Vogelarten in Baden-Württemberg spezielle Artenschutzbriefe mit einer Bewertungsempfehlung. Weiter werden für die einzelnen Vogelarten konkrete Maßnahmen zur Vermeidung von Konflikten mit Windkraftanlagen beschrieben.

Da in Baden-Württemberg circa 10 bis 17 Prozent des weltweiten Rotmilanbestandes beheimatet sind, wird der damit verbundenen Verantwortung des Landes mit einem sogenannten Dichtezentrenkonzept Rechnung getragen.

„Mit den Hinweisen zu artenschutzrechtlichen Ausnahmen erhalten die Planer und Behörden Hilfestellung zur Auslegung der schwierigen rechtlichen Rahmenbedingungen“, so die drei Minister. „Wir eröffnen zusätzliche Möglichkeiten für die Windkraft außerhalb der Dichtezentren, und wir stärken den Schutz des Rotmilans in den Dichtezentren. Im Spannungsfeld von Klimaschutz und Artenschutz zeigen wir, wie es gelingen kann, Vogelschutz und Windkraftausbau zu ihrem Recht kommen zu lassen.“

Die „Hinweise zur Bewertung und Vermeidung von Beeinträchtigungen von Vogelarten bei Bauleitplanung und Genehmigung für Windenergieanlagen“ sowie die „Hinweise zu artenschutzrechtlichen Ausnahmen vom Tötungsverbot bei windenergieempfindlichen Vogelarten bei der Bauleitplanung und Genehmigung von Windenergieanlagen“ stehen auch im Internet auf den Seiten der LUBW unter http://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/216927/ und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz unter http://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/energiewende/windkraft/ 

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft direkter Link zum Artikel