Wasserrahmenrichtlinie

Senator Frank Horch zur heutigen Entscheidung des EuGH zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie:

„Die Fahrrinnenanpassung ist das wichtigste strategische Ausbauprojekt für den Hamburger Hafen. Angesichts der rasant wachsenden Schiffe ist Hamburg langfristig darauf angewiesen, seine seewärtige Zufahrt an diese technische Entwicklung anzupassen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Hamburg zu wirtschaftlich tragbaren Bedingungen angelaufen werden kann und sein Hafen wettbewerbsfähig bleibt.


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Darum haben wir heute mit Spannung zum EuGH geschaut, weil das Urteil zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie ja auch für die Fahrrinnenanpassung der Elbe wegweisend ist.

Der Europäische Gerichtshof hat heute klargestellt,

dass eine Verschlechterung eines Oberflächenwasserkörpers immer dann anzunehmen ist, wenn sich in Bezug auf einzelne Qualitätskomponenten eine Verschlechterung in den Einstufungsklassen der Qualitätskomponenten ergibt. Damit hat der EuGH eine praktikable Handreichung geschaffen.

dass Verschlechterungen, die aus Ausbauvorhaben resultieren, allerdings immer dann hinzunehmen sind, wenn eine entsprechende Ausnahme erteilt wird.

Das bedeutet für die Fahrrinnenanpassung: Wir werden nun zu prüfen haben, ob die für die Fahrrinnenanpassung bereits erteilte Ausnahme schon ausreicht, um den Pflichten aus der Wasserrahmenrichtlinie gerecht zu werden. Sollte das nicht der Fall sein, wird die Ausnahmeentscheidung neu zu fassen sein. Dazu würden die Umweltverbände die Gelegenheit zur Äußerung erhalten. Danach wird der Prozess beim Bundesverwaltungsgericht fortgesetzt.

Welche Auswirkungen die heutige EuGH-Entscheidung auf künftige Vorhaben an Gewässern europaweit haben wird, wird noch sehr sorgfältig zu prüfen sein.

Was allerdings die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe angeht, bin ich sehr zuversichtlich, dass wir das Projekt umsetzen können. Denn ich bin davon überzeugt, dass gute Gründe für eine Ausnahmeentscheidung bestehen. An dem unstrittigen öffentlichen Interesse am Fahrrinnenausbau hat ja weder die EU-Kommission noch das Bundesverwaltungsgericht jemals irgendeinen Zweifel gelassen!! Und auch der EuGH hat seine heutige Entscheidung ja ausdrücklich unter den Vorbehalt einer Ausnahmemöglichkeit gestellt.

Wenn Sie fragen, wie es jetzt weitergeht, so kann ich zum jetzigen Zeitpunkt folgendes dazu sagen: Falls unsere bisherigen Unterlagen nach der der heutigen EuGH Entscheidung nicht ohnehin schon ausreichen, werden sie überarbeitet und angepasst. Einen Zeitpunkt kann man noch nicht sagen. Es geht aber auf jeden Fall Sorgfalt vor Schnelligkeit. Denn am Ende wollen wir das für den Standort Deutschland und Hamburg beste Ergebnis erreichen.“

Wasserrahmenrichtlinie - Anhang 1
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