Digitalisierung der Bodenschätzung Hessen abgeschlossen

Bodenschätzung

Im Jahr 2002 wurden umfassende Arbeiten begonnen, jetzt sind die analogen Schätzungskarten und -bücher im Jahr 2015 vollständig digital erfasst. Mit ca. 1 Mill. aufgenommenen Bodenprofilen, den sogenannten bestimmenden Grablöchern und den dazugehörigen Flächen, stellt die Bodenschätzung die räumlich detaillierteste Datengrundlage zu Böden in Hessen dar. Generationen von Bodenkartierern und Vermessern haben dabei die Bodenbeschreibungen - vom Feldschätzungsbuch über die Feldschätzungskarte bis hin zum Grundbucheintrag - bearbeitet.


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Neben den schon seit Jahren intensiv genutzten Datenbeständen für verschiedenste Fragen des Boden-, Gewässer- und Naturschutzes, bietet die nun flächendeckende digitale Verfügbarkeit der Datenbestände neue Anwendungsmöglichkeiten für Bewertungen der hessischen landwirtschaftlich genutzten Fläche.

Das Projekt wurde durch eine intensive Kooperation der Hessischen Vermessungs-, Finanz- und Umweltverwaltung ermöglicht. Das Ergebnis ist ein umfassend qualitätsgesicherter Datenbestand, der im Rahmen der Bodenflächendaten landwirtschaftliche Nutzfläche mit vielen Auswertungen zu Bodeneigenschaften und Funktionen zur Verfügung steht. Die Entwicklung der methodischen Auswertung der Grunddaten wurde darüber hinaus länderübergreifend mit Rheinland-Pfalz entwickelt.

Dass das Projekt gerade im Internationalen Jahr des Bodens fertiggestellt werden konnte, freute die Staatssekretärin Dr. Tappeser besonders, zielt die Kampagne doch darauf ab, die Wahrnehmung und das Verständnis der Wichtigkeit des Bodens zu erhöhen und Strategien und Maßnahmen für die nachhaltige Bewirtschaftung und den Schutz der Böden zu fördern. „Mit dem flächendeckenden Vorliegen der digitalen Bodenschätzungsdaten in Hessen steht der Umweltverwaltung nun ein modernes zukunftsfähiges Instrumentarium zum Bodenschutz mit vielfältigen Auswertungsmöglichkeiten zur Verfügung. Damit stärken wir nicht nur die Bodenschutzbehörden, sondern unterstützen all denjenigen, die die Interessen des Bodens bei konkurrierenden Nutzungsansprüchen fachkundig und schlagkräftig vertreten und durchsetzen wollen.“

Hintergrundinformation:

Unter Bodenschätzung versteht man die Bewertung der Ertragsfähigkeit und damit die Schätzung des Wertes landwirtschaftlicher Grundstücke (Ackerböden oder Grünlandböden). Dazu wird zunächst im Rahmen der Acker- bzw. Grünlandschätzung die Ertragsfähigkeit des Grundstücks beurteilt, die sich allein aus dem Boden und bei Grünland zusätzlich aus dem Klima ergibt. Danach erfolgen Zu- oder Abschläge, die die Geländeeigenschaft (z. B. Hangneigung) berücksichtigen. Diese Bodenbewertung wird schon seit den 30er Jahren des letzten Jahrhunderts durchgeführt. Sie diente primär der Finanzverwaltung für steuerliche Zwecke.

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz direkter Link zum Artikel