Energiebinnenmarkt

550 Millionen Euro für grenzüberschreitende europäische Netze

Die Europäische Kommission fragt seit heute (Dienstag) nach Vorschlägen für Projekte im Bereich der transeuropäischen Energieinfrastruktur, die sie mit bis zu 550 Mio. Euro fördern will. Ziel ist es, die Isolation von Gebieten im Energiebereich zu beenden und Energieengpässe zu beseitigen, die der Vollendung des europäischen Energiebinnenmarkts entgegenstehen.


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Vorschläge können bis zum 30. September 2015 eingereicht werden. Die Projektauswahl erfolgt dann bis Ende dieses Jahres. Das Geld stammt aus dem Finanzinstrument "Connecting Europe" und soll als Katalysator für die Mobilisierung zusätzlicher privater und öffentlicher Investoren dienen.

Miguel Arias Cañete, der für Klimapolitik und Energie zuständige EU-Kommissar, erklärte: "Gut miteinander verbundene und zuverlässige Energienetze sind für die Schaffung einer krisenfesten Energieunion von entscheidender Bedeutung. Sie leisten einen Beitrag zu einer sicheren und erschwinglichen Energieversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger und für alle Unternehmen in der EU. Da dies eine der Hauptprioritäten der Juncker-Kommission ist, müssen wir dafür sorgen, dass die europäischen öffentlichen Gelder für gezielte und sinnvolle Investitionen eingesetzt werden."

Um eine Finanzhilfe beantragen zu können, muss ein Projekt auf der Liste der "Vorhaben von gemeinsamem Interesse" stehen. Eine erste Liste wurde von der Europäischen Kommission im Oktober 2013 angenommen. Sie umfasst 248 zentrale Energieinfrastruktur-Projekte, die nach ihrem Abschluss erhebliche Vorteile für mindestens die beiden beteiligten Mitgliedstaaten haben, die Versorgungssicherheit erhöhen und zur Marktintegration, einem intensiveren Wettbewerb sowie zur Nachhaltigkeit beitragen würden. Die Liste wird zum Ende dieses Jahres aktualisiert.

Die EU-Mittel für Energieinfrastrukturen im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" belaufen sich für den Zeitraum 2014-2020 auf insgesamt 5,35 Mrd. Euro. Der Großteil dieser Mittel wird für Finanzhilfen eingesetzt; ein Teil davon soll jedoch für die Schaffung von Finanzierungsinstrumenten für die Infrastrukturentwicklung verwendet werden. Grundsätzlich beträgt die Unterstützung der EU nicht mehr als 50 Prozent der förderfähigen Kosten für Studien und Arbeiten. In Ausnahmefällen, in denen ein Projekt einen signifikanten Beitrag zur Versorgungssicherheit oder zur Solidarität zwischen Mitgliedstaaten leistet oder hoch innovative Lösungen bietet, kann die EU-Unterstützung auf maximal 75 Prozent der Kosten der Bauarbeiten erhöht werden.

Dies ist die zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen aus dem Energiebereich in diesem Jahr. Die erste endete am 29. April. Für Infrastrukturprojekte wurde ein vorläufiger Betrag von 100 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Bis Mitte Juli wird bekannt sein, welche Vorschläge für eine Förderung ausgewählt wurden.

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