Investitionsmittel unter den Kommunen verteilen

Investitionsmittel unter den Kommunen verteilen
Investitionsmittel unter den Kommunen verteilen

Landkreistag NRW: 1,1 Mrd. Euro Investitionsmittel des Bundes in NRW gerecht unter den Kommunen verteilen

Der Finanzausschuss des Landkreistages NRW hat sich in seiner jüngsten Sitzung im Kreishaus in Euskirchen mit der Verteilung der Investitionsmittel des Bundes in NRW befasst. Von den vom Bund insgesamt für finanzschwache Kommunen zur Verfügung gestellten 3,5 Milliarden Euro an Investitionsmitteln entfallen 1,1 Milliarden Euro auf Nordrhein-Westfalen.


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Diese sollen über einen eigens geschaffenen „Kommunalen Investitionsförderfonds“ im Zeitraum zwischen Juli 2015 und Ende 2018 genutzt werden.

Das Land NRW hat die Verteilung innerhalb des Landes zu regeln. Der Vorsitzende des Finanzausschusses des Landkreistages Nordrhein-Westfalen, Landrat Frank Beckehoff, Kreis Olpe, betonte: „Nach dem Vorschlag des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) sollen die Mittel im Verhältnis der Bedürftigkeit und der Finanzstärke der Kommunen verteilt werden. Grundlage sollen die Wertungen des kommunalen Finanzausgleichs des Landes sein: Das ist ein vertretbarer Schlüssel, auch wenn er dazu führt, dass etwa 55 Prozent der Mittel kreisfreien Städten zufallen, während der kreisangehörige Raum, in dem 60 Prozent der Menschen leben, nur etwa 45 Prozent erhält“. Landrat Frank Beckehoff fügte hinzu: „Nicht gerecht und nicht rechtssicher wäre es hingegen, die Mittel aus einer selbst errechneten Arbeitslosenquote und höchst wechselhafter Kassenkreditstände zu verteilen.“ Genau dies schlagen kreisfreie Städte derzeit vor, die so zwei Drittel des Geldes für sich beanspruchen. Landrat Frank Beckehoff unterstrich: „Das werden wir nicht akzeptieren.“ Der kreisangehörige Raum habe ebenso Investitionsbedarf wie die kreisfreien Städte. Internet-Breitband, barrierefreier Ausbau, Straßensanierung und energetische Sanierung seien nur einige Beispiele. „Wir bestärken die Landesregierung deshalb, an der vom MIK NRW beabsichtigten Verteilung festzuhalten“.

Investitionsmittel unter den Kommunen verteilen - Anhang 1
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