Sandaufspülung

Backhaus: Ohne Sandaufspülungen würden ganze Ortslagen über kurz oder lang verschwinden

Der Vorwurf, der Gegenstand einiger Medienberichterstattungen ist, dass das Umweltministerium gegen seine eigenen Richtlinien verstoßen hat, wird deutlich zurückgewiesen und hiermit richtig gestellt. „Wir müssen uns bei dieser Diskussion genau überlegen, was wir wollen. Denn Sandaufspülungen dienen dazu, Menschen und wirtschaftlichen Güter gegen Sturmfluten zu sichern.


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Durch all unsere Maßnahmen schützen wir in unserem Land mindestens 180.000 Menschen und beugen einem Schadenpotential von über 2 Milliarden Euro vor. Und eins ist sicher: Die nächste Sturmflut kommt bestimmt“, so Dr. Till Backhaus, Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MV, heute vor Beginn der Delegationsreise nach Sankt Petersburg.

An unserer Küste sichern auf ca. 100 Kilometern Sturmflutschutzdünen landeinwärts liegende Ortschaften vor der Überflutung. Gleichzeitig verhindern sie, dass Durchbrüche vom Meer in die Bodden- und Haffgewässer entstehen. Diese würden nicht nur die Verkehrsanbindungen auf dem Fischland, dem Zingst und Usedom zerstören sondern würden auch zu deutlich höheren Sturmflutwasserständen in den Bodden und Haffen und damit zu einer starken Gefährdungszunahme der an diesen Gewässern gelegenen Ortschaften (z.B. Ribnitz-Damgarten, Barth, Wolgast, Ueckermünde) führen. Alle Sturmflutschutzdünen befinden sich tendenziell rückgängigen Küstenabschnitten. Der Erhalt der Sturmflutschutzdünen ist nur mit künstlicher Verstärkung durch Sandaufspülungen möglich. Dies ist an sandigen Rückgangsküsten alternativlos und wird auch international so praktiziert.

Zum Beispiel wurden in den Küstenabschnitt Warnemünde/ Hohe Düne bis Ahrenshoop seit 1991 ca. 6 Mio. Kubikmeter Sand künstlich eingebracht. Ohne diese Sandaufspülungen wären die Ortschaften Markgrafenheide, Graal-Müritz, Dierhagen und Ahrenshoop bei den zurückliegenden Sturmfluten überflutet und schwer beschädigt worden und eventuell hätte sich auch eine Durchbruch, z.B. am Permin südlich von Wustrow gebildet. Ohne Sandaufspülungen würden große Bereiche unserer Küstenregion mittelfristig nicht mehr als Siedlungsraum zur Verfügung stehen.

Generell muss festgehalten werden, dass in der Ostsee von rund 300.000 t Munitionsaltlasten ausgegangen wird, die bis heute nicht endgültig kartiert bzw. dokumentiert sind. „Wir müssen als Landesregierung das Gespräch mit dem Bund suchen, um gemeinsam eine Lösung für das grundsätzliche Problem der Munitionsbelastung in der Ostsee zu finden“, sagte Dr. Backhaus.

Bei den Maßnahmen zur Sandaufspülung stand in Rerik der Küstenschutz und in Boltenhagen die touristische Weiterentwicklung im Vordergrund. Zur Vermeidung von ‚neuer‘ Munition am Strand wurde zwischen den betreffenden Behörden, dazu gehören das StALU MM, das Bergamt und der Munitionsbergungsdienst, ein Verfahren abgestimmt. „Das StALU hat eine Genehmigung zur Sandentnahme bekommen. Das zwischen den Behörden abgestimmte Verfahren zur Separation der Munition wird seit 2003 nach dem neusten Stand der Technik durchgeführt, gilt als grundsätzlich sicher und ist einmalig in Europa. Nichtsdestotrotz wird es nach den jüngsten in Funden in Boltenhagen von unabhängigen Experten überprüft und bei Bedarf überarbeitet. Außerdem gibt es einen stetigen Wissenszuwachs zur Munitionsbelastung in der Ostsee, der ausgewertet wird, um die Belastung von Sandlagerstätten für den Küstenschutz besser einschätzen zu können. Es muss jedoch grundsätzlich festgehalten werden, dass für den Schutz von Menschen und wirtschaftlichen Gütern Sandaufspülungen auch in Zukunft unverzichtbar sein werden“, unterstrich der Minister.

Zur Klarstellung: das Umweltministerium hat gegen keine Richtlinien zur Sandaufspülungen verstoßen. Vielmehr hat das StALU MM 2012 ein Regelwerk zu „Marinen Aufspülsanden“ veröffentlicht. Hierbei handelt es sich um einen Leitfaden für Arbeiten im Küstenschutz, der nach neuen Erkenntnissen stets aktualisiert/fortgeschrieben wird. Der Aktualisierungsprozess für das betreffende Regelwerk muss deutlicher kenntlich gemacht werden. „Außerdem werden wir den irreführenden Linktitel – Richtlinie – auf der Homepage an den Publikationstitel – Regelwerk - anpassen. Der Abschnitt zur Munition im Regelwerk ist in der Tat widersprüchlich, da einerseits über das generelle Verfahren mit Munitionsverdachtsflächen und andererseits das Verfahren zur Detektion und Separation von Munition/Munitionsteilen auf ein und derselben Seite dargestellt werden. Das werden wir ändern“, erklärte Dr. Backhaus.

Für eine Aufspülung kommen aufgrund der zu berücksichtigenden Transportentfernung nur ausgewählte Sandlagerstätten infrage. Wie aus den vorangegangenen Pressemitteilungen bekannt, galt auch das Gebiet des Trollegrunds als Munitionsverdachtsfläche. Dem StALU MM war bekannt, dass für die Spülmaßnahmen in Rerik und Boltenhagen nahegelegene Ausweichflächen ebenfalls als Munitionsverdachtsflächen gelten.

Die Schlussfolgerung, dass die Munition aus marinen Lagerstätten stammen muss, weil es einigen wenigen Munitionsresten Anhaftungen von Muscheln und Seepocken gibt, ist nicht zwingend. Diese Anhaftungen können auch entstehen, wenn die Munition im strandnahen Unterwasserbereich liegt, von wo aus sie bei Aufspülmaßnahmen oder durch Sturmfluten auch an den Strand gelangen können.

Sandaufspülung - Anhang 1
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern direkter Link zum Artikel