Bundesrat stimmt Investitionshilfen für Kommunen zu

Förderung von finanzschwachen Kommunen

Die Länder haben in ihrer Plenarsitzung am 12. Juni 2015 einem Gesetz zugestimmt, das der Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen dient und zugleich zur Entlastung bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern beiträgt.


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Es wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung und Verkündung zugeleitet.

Neues Sondervermögen

Mit dem Gesetz richtet der Bund ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro ein, aus dem Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 mit einem Fördersatz von bis zu 90 Prozent unterstützt werden. Zudem entlastet er die Kommunen im Jahr 2017 um weitere 1,5 Milliarden Euro, um ihnen so Spielräume für zusätzliche Investitionen zu eröffnen. Im Gesetz ist auch eine finanzielle Unterstützung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und unbegleiteten ausländischen Minderjährigen für die Jahre 2015 und 2016 vorgesehen. Diese liegt in beiden Jahren bei 500 Millionen Euro.

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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