Altholz: Repräsentative Probenahmen sichern qualitativ hochwertige Verwertungswege

bvse wendet sich gegen vereinfachte Altholzerfassung, die mehr Verbrennung und weniger stoffliche Verwertung von Altholz zur Folge hat

„Wir befürchten, dass noch mehr Altholz als notwendig in die thermische Verwertung geht, wenn dem kürzlich im Rahmen einer Studie veröffentlichten Vorschlag von der ia GmbH München sowie dem Fraunhofer Institut Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik, Sulzbach gefolgt wird“, kritisiert bvse-Referent Andreas Habel. Die Autoren schlagen dabei vor, bei einer Neuordnung der Altholzverwertung, die erfassten Althölzer nur noch in „augenscheinlich unbehandeltes Holz“ sowie „augenscheinlich behandeltes Holz“ zu unterscheiden.


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Bei diesem Vorschlag ging es nach Ansicht des bvse wohl in erster Linie darum, eine möglichst einfache kommunale Altholzerfassung zu ermöglichen. Nach Ansicht des bvse steht allerdings zu befürchten, dass dieser selektive Ansatz dazu führen wird, dass noch mehr Altholz als bislang verbrannt wird. Denn die Altholzverordnung lasse heute bewusst auch verleimte oder beschichtete Hölzer z.B. A II Holz für eine stoffliche Verwertung zu, wenn die Schadstoffgrenzwerte sicher eingehalten werden. Werden aber diese, bei entsprechender Kontrolle grundsätzlich stofflich nutzbarer Hölzer, direkt in einem Gemisch mit A IV Hölzern erfasst, ist es möglich, dass sie wohl auch nicht mehr aufwendig getrennt und damit recycelt werden. Sie gehen für den Rohstoffkreislauf verloren. Der Vorschlag stelle daher keine sinnvolle Verbesserung im Sinne der angestrebten Ressourceneffizienz dar.

Für den bvse läuft die Diskussion daher in die falsche Richtung. Voraussetzung für die stoffliche Verwertung sei vielmehr die Installation einer repräsentativen Probenahme, welche sicher Rückschlüsse auf die die Aufbereitung verlassenden Altholzsortimente zulasse. Die Bewertung von Herkunft und Behandlung der Althölzer sei sehr wohl in der stationären Aufbereitungsanlage möglich, wenn im Vorfeld nach geltender Altholzverordnung vorsepariert werde.

Gerade die Altholzaufbereiter verfügen über die notwendige Materialkenntnis und das Fachpersonal ist entsprechend geschult. Die vorgeschlagene „einfache Erfassung“ bei der kommunalen Stelle darf nach Ansicht des bvse nicht dazu führen, dass der Recyclingweg erschwert wird. Vor dem Hintergrund der gerade in Bayern anhaltenden Diskussion über die wettbewerbsrechtlichen Auswirkungen des Exports von vorgebrochenem Altholz seien ohnehin schon die Altholzanlagen Leidtragende, die sich um hohe Fertigungstiefen bemühten. Der bvse strebt daher zur Unterstützung seiner Mitglieder an, ein Qualitätssicherungssystem aufzubauen. Hierzu ist die Entwicklung und Vergabe eines Gütesiegels in Vorbereitung.

bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. direkter Link zum Artikel