Rechtswidrige Kennzeichnung

Rechtswidrige Kennzeichnung
Rechtswidrige Kennzeichnung

Coca-Cola führt mit rechtswidriger Kennzeichnung seiner Einwegflaschen und Getränkedosen Verbraucher in die Irre

Amerikanischer Brausekonzern missachtet Verbraucherschutzvorschrift, wonach Einwegpfandflaschen und -dosen "deutlich lesbar" als pfandpflichtig zu kennzeichnen sind – Deutsche Umwelthilfe mahnt Coca-Cola Deutschland ab und fordert einen sofortigen Verkaufsstopp – Umweltministerin Hendricks und die Landesumweltminister sind aufgefordert, die derzeit geltende Kennzeichnungsvorschrift durchzusetzen.


Voller Zugriff auf den Tagesanzeiger – Registrieren Sie sich jetzt kostenlos!

Um den vollständigen Artikel im Tagesanzeiger zu lesen, melden Sie sich bitte in Ihrem Themennetzwerke®-Konto an. Die Registrierung bei Themennetzwerke® ist kostenlos und ermöglicht Ihnen den vollständigen Zugang zum Tagesanzeiger und vielem mehr.

Falls Sie den Tagesanzeiger bereits auf kommunalwirtschaft.eu abonniert hatten und davor keinen Themennetzwerke® Account registriert hatten, dann klicken Sie auf den folgenden Link, um Ihr Passwort zu Ihrer bereits registrierten E-Mail-Adresse hinzuzufügen: Passwort für kommunalwirtschaft.eu Abonnenten hinzufügen

Jetzt einloggen Kostenlos registrieren

 

Die Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG führt Verbraucher durch eine ordnungswidrige Kennzeichnung seiner Getränke in Einwegplastikflaschen und Getränkedosen in die Irre. Dies ergaben aktuelle Testkäufe der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Demnach verstießen praktisch sämtliche Produkte des Coca-Cola Konzerns gegen die geltende Verpackungsverordnung, wonach auf bepfandeten Einweg-Getränkeverpackungen „deutlich lesbar und an gut sichtbarer Stelle“ auf die Pfandpflichtigkeit hingewiesen werden muss. An keiner Stelle der getesteten Getränkeverpackungen von Coca-Cola erfährt der Käufer, dass er eine werthaltige Verpackung erwirbt.

Während viele Bundesbürger auch ohne Kennzeichnung wissen, dass sie bei Rückgabe leerer Dosen oder Plastikflaschen 25 Cent Pfand zurückerhalten, ist dies den meisten ausländischen Besuchern nicht bekannt. Dies belegen stichprobenhafte Befragungen der DUH an stark frequentierten und touristischen Orten, ebenso wie die hohen Kontrollintervalle von Pfandsammlern an diesen Plätzen. Durch die Nichtkennzeichnung der Pfandpflicht bzw. des Pfandwertes generiert Coca-Cola einen erhöhten Pfandschwund. Die DUH schätzt diesen auf einen jährlichen Millionenbetrag zu Lasten der Verbraucher.

Die DUH hat als klageberechtigter Umwelt- und Verbraucherschutzverband rechtliche Schritte gegen den Erfrischungsgetränkekonzern eingeleitet und diesen am 26.5.2015 aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Demnach soll Coca-Cola ab sofort den Verkauf von in Einweg abgefüllten, pfandpflichtigen Getränken mit einer ordnungswidrigen Kennzeichnung stoppen. Damit will die DUH den rechtswidrigen Verkauf stoppen und durchsetzen, dass Verbraucher über die Einweg-Pfandpflicht auf Getränkedosen oder Flaschen korrekt informiert werden.

„Coca-Cola Chef Ulrik Nehammer hat nicht nur dem bundesdeutschen Mehrwegsystem den Krieg erklärt. Verbraucher werden rechtswidrig nicht über die Pfandwertigkeit informiert und so Zusatzeinnahmen auf Kosten der getäuschten Verbraucher erzielt“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Resch fordert gleichzeitig die Marktkontrollorgane der Bundesländer dazu auf, Ordnungsmittel gegen Coca-Cola zu ergreifen, so wie es die geltende Verpackungsverordnung ausdrücklich für den Fall des Verstoßes gegen die Kennzeichnungspflicht vorsieht.

Die unterlassene Kennzeichnung von Coca-Cola-Einwegflaschen führt auch zu einer zusätzlichen Verwirrung der Verbraucher, ob die jeweilige Flasche eine umweltfreundliche Mehrweg- oder ökologisch nachteilige Einwegverpackung ist. „Coca-Cola versucht gegenüber Verbrauchern die Zunahme seiner unökologischen Einwegflaschen zu vertuschen. Durch den Verzicht auf die vorgeschriebene 'deutlich lesbare' Kennzeichnung sollen Verbraucher im Unklaren gelassen werden, was sie eigentlich kaufen“, erklärt der DUH-Bereichsleiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Die derzeitigen Praktiken von Coca-Cola, Verbraucher über die Art der Getränkeverpackung im Unklaren zu lassen, zeigen, wie dringend eine vom Gesetzgeber überwachte Kennzeichnungsregelung für Getränkeverpackungen ist. In den ersten Jahren der Einweg-Pfandpflicht kennzeichnete Coca-Cola seine Flaschen vorbildlich als "Einweg" und vermerkte deutlich lesbar den Pfandbetrag von 25 Cent.

„Umweltministerin Barbara Hendricks und die für die Vollzugskontrolle der Verpackungsverordnung zuständigen Umweltminister der Länder sind nun aufgefordert, die derzeit geltenden Kennzeichnungsvorschriften durch die Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Coca-Cola durchzusetzen“, fordert Resch.

Deutsche Umwelthilfe e.V. direkter Link zum Artikel
Rechtswidrige Kennzeichnung
Rechtswidrige Kennzeichnung