Umweltklagemöglichkeiten in Deutschland europarechtswidrig?

Die Möglichkeiten für BürgerInnen und Gemeinden in Deutschland, in Umweltfragen vor Gericht zu ziehen, genügen möglicherweise nicht den EU-Standards

Diese Auffassung vertritt der Generalanwalt des Europäischen Gerichts in seiner Empfehlung für das Urteil des Gerichts. Die EU-Kommission hatte im Herbst 2013 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet (EU-News 17.10.2013).


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EU-BürgerInnen haben das Recht, Informationen über die Auswirkungen von Projekten auf die Umwelt zu erhalten und entsprechende Entscheidungen anzufechten. Dies bezieht sich auf die Umweltverträglichkeitsprüfungsrichtlinie und die Richtlinie über Industrieemissionen. Die EU-Kommission und nun der Generalanwalt des EuGH halten diese Rechte aufgrund von Gesetzeslücken in Deutschland für nicht ausreichend gewährleistet.

Die Anwaltskanzlei, die die Beschwerde bei der EU-Kommission vorangetrieben hatte, erwartet große Auswirkungen auf Klageverfahren im Umweltbereich und erhofft sich eine Stärkung der Klageposition von Bürgern und Gemeinden in umweltrechtlichen Verfahren.

Deutscher Naturschutzring e.V. direkter Link zum Artikel