Brand in Abfalllager

BVerwG

Das BVerwG hat vorgehende Behörden- und Gerichtsentscheidungen zur Heranziehung zu Kosten bestätigt, die infolge eines Feuerwehreinsatzes geltend gemacht worden waren, der bei einem Brand in einer Recyclinganlage notwendig geworden war. Nach Feststellungen der Gerichte wäre ein erheblicher Teil der Kosten nicht angefallen, wenn das Unternehmen sich an die rechtlichen Vorgaben für die Abfalllagerung in dem Betrieb gehalten hätte (Urt. v. 16.03.2015, Az.: 6 B 63.14).


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Gaßner, Groth, Siederer & Coll